: Zu zweit bleibt nichts geheim
KLAGE Verfassungsgericht lehnt Wahlbeschwerden gegen Bergedorfer Bezirkswahlen ab
Kleine Wahlkreise, große Probleme: Weil die Umsetzung des aktuellen Wahlrechts sich in kleinen Wahlkreisen in der Praxis schwierig gestaltet, musste das Hamburger Verwaltungsgericht gestern gleich drei Mal ran. Es verkündete seine Entscheidung über zwei Wahlbeschwerden gegen die Bezirkswahlen in Bergedorf und verhandelte zudem eine im Bezirk Harburg angesiedelte Beschwerde, über die es nun bis zum 26. Januar entscheiden wird. Die Bergedorfer Beschwerden schmetterte das Gericht aber als „unbegründet“ ab.
Die FDP hatte sich beschwert, dass in Bergedorf gleich in drei Wahlkreisen ihre Kandidaten nicht zur Wahl zugelassen worden waren. Der Grund: Sie waren von den notorisch mitgliedsschwachen Liberalen in Kleinstversammlungen gewählt worden, an denen jeweils nur zwei Parteimitglieder teilnahmen. Reicht nicht, fanden die Wahlprüfer –und nun auch die Richter. Geheime Wahlen seien zu zweit unmöglich, da nach Verkündung des Ergebnisses beide Abstimmungsberechtigte mit wenig Denkleistung darauf schließen könnten, wie ihr Gegenüber votiert habe. Geheim werde es frühestens ab drei Stimmen.
Auch der Einwand des Beschwerdeführers, aufgrund der Mini-Wahlkreise würde es kleinen Parteien nicht immer gelingen, drei Mitglieder oder mehr zu versammeln, tropfte am Gericht – das einstimmig entschied – ab. Der Gesetzgeber habe nur dafür zu sorgen, dass die Wahlregularien theoretisch eingehalten werden könnten, für personelles Schwächeln einer Partei sei er nicht verantwortlich.
Erfolglos blieb auch die Beschwerde des ÖDP-Kandidaten Volker Behrendt, der gegen die erst wenige Monate vor der Wahl eingeführte Dreiprozentklausel vorging, die ihm den Einzug ins Bezirksparlament verwehrte. Der Vorsitzende Richter Joachim Pradel betonte, die Sperrklausel verstoße nicht grundsätzlich gegen die Chancengleichheit der Parteien. Bei Bundestagswahlen gelte ja sogar eine Fünfprozenthürde.
Spannend hingegen dürfte die Harburger Wahlanfechtung werden. In den kleinen Wahlkreisen gelte nicht mehr der Grundsatz, das jede Wählerstimme annähernd gleich zähle, moniert die CDU. So lagen im Harburger Wahlkreis 3 die SPD (12.026) und die CDU (11.986) nach Stimmen annähernd gleichauf, weit abgeschlagen rangierten die Grünen (5.518). Doch aufgrund eines kleine Parteien bevorzugenden Verfahrens zur Ermittlung der Sitzverteilung erhielt die SPD zwei Sitze, die CDU aber wie die Grünen nur einen. Marco Carini
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