kommentar von KAI VON APPEN über den polizeilichen Notstand: Eine gefährliche neue Strategie
Der mit viel Brimborium vom Neonazi Thorsten de Vries und seinen Hooligan-Freunden angekündigte rassistische Marsch zum „Tag der deutschen Patrioten“ ist ins Wasser gefallen – sowohl in Hamburg als auch am Ausweichstandort Bremen. Die Hamburger Polizei hatte den Marsch wegen zu erwartender Krawalle und aufgrund „polizeilichen Notstands“ verboten. Denn sie könne wegen der zu erwartenden Gegendemonstrationen den Marsch nicht ausreichend schützen, da andere Länderpolizeien nicht genügend Kräfte zur Unterstützung entsenden könnten, so die Begründung.
Das Verwaltungsgericht Hamburg ist dieser Argumentation gefolgt. Verblüffend, da gerade dieses Gericht im Jahr 2000 entschieden hatte, dass ein Demoverbot wegen polizeilichen Notstandes unrechtmäßig ist. „Polizeilicher Notstand ist zugleich der Offenbarungseid für den Staat“, hatte das Gericht damals argumentiert.
Das Oberverwaltungsgericht und zuletzt das Bundesverfassungsgericht folgten dennoch zähneknirschend dem Urteil, nicht ohne darauf hinzuweisen, dass der Staat die Verwirklichung des Versammlungsrechts für alle „Grundrechtsträger“ durchzusetzen hat – oder dies zumindest versuchen muss.
Klar, dass das Hamburger Bündnis gegen Rechts das Verbot als einen Erfolg bewertet. Denn allein seine Ankündigung des Protestes bis zu Blockaden zeigte Wirkung.
Doch es bleibt ein fader Beigeschmack. War es doch in Hamburg immer eher so, dass die Polizei trotz Großaufgebots rechte Märsche nach wenigen hundert Metern abbrechen musste, weil sie nicht mit verhältnismäßigen Mitteln durchsetzbar waren.
Wenn es bei der Polizei Praxis wird, wie zuvor in Heidenau bei Dresden, wo das Bundesverfassungsgericht noch intervenierte, Demonstrationen wegen polizeilichen Notstandes zu verbieten, wird diese auch auf andere Versammlungen Anwendung finden. Es drängt sich aber der Verdacht auf, dass die Polizei auf diese Weise vor allem versucht, mehr Personal zu erhalten.
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