NSA-Ausschuss des Bundestages: Ex-BND-Chef wusste Bescheid

Ernst Uhrlau war bekannt, dass es Selektoren gab und auch dass sie missbräuchlich verwendet wurden. Fehler will er trotzdem nicht einräumen.

Porträt des Ex-BND-Chefs Uhrlau

Ernst Uhrlau im NSA-Untersuchungsausschuss. Foto: dpa

BERLIN taz | Im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags räumte der ehemalige BND-Chef Ernst Uhrlau am Freitag ein, schon 2006 von unerlaubten Spionageversuchen der NSA mithilfe sogenannter Selektoren gewusst und dies auch dem Kanzleramt gemeldet zu haben. Er habe sich damals vermutlich im „Vieraugengespräch“ mit dem Abteilungsleiter im Kanzleramt ausgetauscht. Das war damals Klaus-Dieter Fritsche, der heute Merkels Beauftragter für die Geheimdienste im Kanzleramt ist.

Der BND kontaktierte laut Uhrlau nach den ersten Vorfällen mit unzulässigen Selektoren den US-Geheimdienst. Die NSA habe sich für den „Fehler“ entschuldigt. Seither kontrollierte der BND laut Uhrlau stichprobenartig, ob die NSA versuchte, dem BND unzulässige Suchbegriffe unterzuschieben. Man sei „bösgläubig“ geworden.

Allerdings versicherte Uhrlau, niemals selbst die Liste der ausgesonderten NSA-Selektoren eingesehen zu haben – obwohl diese natürlich Hinweise auf die Interessenlage der US-Seite enthielt. „Für mich ist das damals nicht von Interesse gewesen“, sagte der 68-jährige Pensionär im Bundestag.

Dennoch wies Uhrlau alle Vorwürfe an den BND für seine Zeit als Geheimdienstchef zurück. Er müsse sich „kein Versäumnis zurechnen“, auch wenn es damals „eine Reihe von Kommunikationsproblemen nach oben“ im Bundesnachrichtendienst gegeben habe.

Spähangriff auf Merkels Handy

Der US-Spähangriff auf das Handy der Bundeskanzlerin Angela Merkel bleibt vorerst ohne juristische Konsequenzen. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen nach eigenen Angaben eingestellt. Begründung der Karlsruher Behörde: Der Angriff lasse sich „nicht gerichtsfest beweisen“, weil kein Originaldokument der NSA oder eines anderen US-Geheimdienstes vorliege. „Das Dokument im Original zu beschaffen ist nicht gelungen“, teilte Generalbundesanwalt Harald Range mit.

Zwar wurde das Papier 2013 in den Medien veröffentlicht, aber das sei nur eine Abschrift und genüge nicht den Anforderungen der Strafprozessordnung, so Range. Es beweise auch nicht, dass Merkels Handy tatsächlich seit 2002 abgehört wurde. Die Äußerungen von US-Verantwortlichen zu den Vorwürfen (“not any more“) seien zwar öffentlich als Schuldeingeständnis ausgelegt worden, aber für einen Strafprozess zu vage.

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