Debatte RAF-Prozess: Mitangeklagt ist der Staat

Bubacks Sohn vermutet ein Vertuschungskomplott beim Mord an seinem Vater, das es so wohl nicht gegeben hat. Geheimdienstelei führt aber zu genau solchen Annahmen.

Juristisch gesehen sitzt nur Verena Becker auf der Anklagebank, wenn an diesem Donnerstag der Strafprozess in Stuttgart-Stammheim beginnt. Sie soll 1977 an der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback beteiligt gewesen sein.

Doch dieser RAF-Prozess folgt nicht den üblichen Mustern der Anti-Terror-Justiz. Moralisch muss sich auch der Staat verantworten. Michael Buback, Nebenkläger und Sohn des Opfers, glaubt, dass Verena Becker jahrzehntelang vom Sicherheitsapparat gedeckt wurde. Buback hat die Bundesanwaltschaft und den Verfassungsschutz sozusagen auf die Nebenanklagebank gesetzt.

Das schlechte Gewissen

Die Anklage gegen Verena Becker ist nicht Ausdruck einer ungebremsten staatlichen Verfolgungswut gegen eine ältere, esoterisch gewordene Frau. Vielmehr ist die Anklage die eher defensive Antwort der Ermittler auf die seit 2007 massiv erhobene Forderung Michael Bubacks, endlich den Mord an seinem Vater aufzuklären. Buback junior wurde immer mehr als das personifizierte schlechte Gewissen der Behörde wahrgenommen, die den Anschlag auf ihren ehemaligen Chef scheinbar vorschnell zu den Akten gelegt hatte.

Schon bei der Grundfrage dieses Prozesses liegt Buback mit den Bundesanwälten über Kreuz. Er ist fest davon überzeugt, dass Verena Becker seinen Vater erschossen hat. Doch die Bundesanwälte werfen ihr nur das Eintüten von Bekennerbriefen und ähnliche Kleinigkeiten vor. Für Buback ist das ein Indiz dafür, dass weiter eine "schützende Hand" über Becker gehalten wird.

Drei ehemalige RAFler kommen derzeit als Todesschützen in Frage. Die Bundesanwälte gehen nach wie vor davon aus, dass Knut Folkerts geschossen hat. Doch Folkerts selbst sagte 2007 in einem Interview, er sei am Tattag nicht in Karlsruhe gewesen. Zeugen haben ihn abends in Amsterdam gesehen. Auch das Gericht, das Folkerts 1980 als Mittäter des Buback-Mordes verurteilte, ließ offen, ob Folkerts geschossen hat. Er war es wohl eher nicht.

Seit 2007 steht auch Stefan Wisniewski im Verdacht. Sein Exkollege Peter-Jürgen Boock hat ihn belastet. Ebenso Verena Becker 1981 in einer lange geheimen Aussage beim Verfassungsschutz. Jüngst hieß es, er habe per Telefon das Gelingen der Aktion gemeldet. Das macht ihn aber noch nicht zum Todesschützen. Es gibt keine handfesten Spuren. Er war es wohl auch nicht.

Bleibt Verena Becker. Auch für sie gilt die Unschuldsvermutung. Doch Michael Buback hat zahlreiche Zeugenaussagen zusammengetragen, die hinten auf dem Motorrad keinen großen Kerl wie Folkerts und Wisniewski gesehen haben, sondern eine zierliche Person. Verena Becker ist 1,64 groß und wurde einige Wochen später gemeinsam mit dem mutmaßlichen Fahrer des Tatmotorrads, Günter Sonnenberg, und der Tatwaffe im Gepäck festgenommen. Es spricht einiges dafür, dass sie damals ein festes Team mit Sonnenberg gebildet hat. Nur sechs Tage nach dem Buback-Mord wurden die beiden bei einem RAF-Banküberfall in Köln gesehen.

Planmäßige Vertuschung?

Wenn man also annimmt, Becker war die Todesschützin, dann sind einige Hinweise auf sie 1977 nicht ernst genug genommen worden. Auch hätte sich die Polizei damals vorschnell auf Folkerts festgelegt und nach ihm (gemeinsam mit Sonnenberg und Christian Klar) im Fernsehen gefahndet. Und es hätte sich als Fehler entpuppt, dass Becker 1977 nur wegen einer Schießerei bei ihrer Festnahme, nicht aber auch wegen des Buback-Mordes angeklagt und verurteilt wurde.

Es ist aber ein Kurzschluss, daraus zu schließen, die Beteiligung von Becker sei planmäßig vertuscht worden, wie Michael Buback das tut. Wer sogar unterstellt, die Aussagen von Zeugen seien damals absichtlich falsch oder gar nicht protokolliert worden, geht von einer großen Zahl an Beteiligten aus. Ein so groß angelegter Vertuschungsversuch kann aber nicht funktionieren. Und er wäre auch höchst unsicher gewesen, die RAF hätte jederzeit sagen können, wie das Todeskommando wirklich zusammengesetzt war.

Misstrauen gegen den Staat

Viel wahrscheinlicher ist eine andere Erklärung: Verena Becker wurde damals nicht wegen des Buback-Mordes angeklagt, weil man einen "schnellen und von der Öffentlichkeit überschaubaren Prozess" haben wollte. Das jedenfalls sagte der damalige Ankläger Joachim Lampe 2007 im taz-Interview. Becker habe bei ihrer Festnahme in Singen "vor den Augen der ganzen Stadt" auf Polizisten geschossen, um sie zu töten. Das habe für ein "lebenslang" wegen mehrfachen Mordversuchs völlig genügt. Der Justiz steckte noch der chaotische Stammheimer RAF-Prozess gegen Baader, Ensslin und Co. in den Knochen. Nun wollte man endlich Handlungsfähigkeit beweisen. Der Prozess gegen Becker dauerte nur wenige Wochen und endete, wie erwartet, mit der Höchststrafe.

Auch ein überzeugendes Motiv für eine groß angelegte Vertuschungsaktion zugunsten Beckers fehlt bis heute. Buback geht davon aus, dass Verena Becker schon 1977 mit dem Verfassungsschutz kooperiert hatte und deshalb gedeckt wurde. Das wäre zwar wirklich ein Riesenskandal. Es hieße schließlich, dass der damalige Generalbundesanwalt unter den Augen oder sogar mit Wissen des Geheimdienstes ermordet wurde. Doch wahrscheinlich ist das nicht. Es gibt bis heute keinen stichhaltigen Beleg für diese These.

Dass Becker 1981/82 aus der Haft heraus mit dem Verfassungsschutz kooperierte und heimlich Aussagen machte, war zwar sicher nicht hinderlich für ihre Begnadigung 1989, ist aber überhaupt kein Beweis dafür, dass sie schon 1977 Zuträgerin des Geheimdienstes war.

Am Ende des Prozesses wird Verena Becker wahrscheinlich (als Täterin oder Helferin) verurteilt und der Staat kann vielleicht Bubacks Großverdacht entkräften. Dass aber viele Menschen dem Anti-Terror-Apparat ein solches Vertuschungskomplott ohne Weiteres zutrauen, sollte der Politik zu denken geben. Es zeigt, dass zu viel Geheimdienstelei letztlich nicht der Sicherheit dient, sondern nur die allgemeine Verunsicherung nährt. CHRISTIAN RATH

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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