RAF-Prozess um Verena Becker: Michael Buback lässt sich nicht beirren
Der Nebenkläger sieht in der Ex-Terroristin Verena Becker immer noch die Frau, die seinen Vater erschoß. Beobachter zweifeln inzwischen daran.
FREIBURG taz | Michael Buback hält weiter Verena Becker für die Mörderin seines Vaters, des 1977 getöteten Generalbundesanwalts Siegfried Buback. Vom bisherigen Prozessverlauf zeigt sich Buback unbeeindruckt. "Ich fühle mich eher noch bestärkt", sagte er zur taz. Prozessbeobachter zweifeln dagegen zunehmend an seiner Version.
Verena Becker ist vor dem Oberlandesgericht Stuttgart angeklagt, als Mittäterin an dem RAF-Anschlag auf Siegfried Buback mitgewirkt zu haben. Allerdings geht die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage nicht davon aus, dass Becker selbst geschossen hat. Die Ermittler werfen ihr vor, das Bekennerschreiben verschickt zu haben.
Ganz anders Michael Buback, der im Prozess als Nebenkläger auftritt: Für ihn saß Becker als Beifahrerin auf dem Tatmotorrad und schoss auf den Wagen seines Vaters.
Bisher war der Prozess in Stuttgart-Stammheim vom Konflikt zwischen Buback und der Bundesanwaltschaft bestimmt. Dagegen spielt die Angeklagte Verena Becker vor Gericht kaum noch eine Rolle.
Allerdings haben wichtige Zeugen für Bubacks Version vor Gericht keinen guten Eindruck hinterlassen. So zeigte sich die Augenzeugin Gabriele W., die die Tat von ihrem Dienstzimmer aus beobachtet hat, zwar sicher, dass sie eine Frau auf dem Soziussitz gesehen hat. Allerdings passt ihre aktuelle Aussage nicht zu dem Polizeiprotokoll, das 1977 von ihrer Aussage aufgenommen wurde.
Außerdem widerspricht ihre Erinnerung, dass das Tatmotorrad den Wagen Bubacks mehrfach umrundete, den Aussagen anderer Zeugen. Ihre Glaubwürdigkeit litt aber vor allem, als sie einräumen musste, über ein Detail (einen Grünstreifen) vor Gericht bewusst die Unwahrheit gesagt zu haben.
Michael Buback gibt sich dennoch unbeirrt. In seinem Prozess-Blog (www.3sat.de/kulturzeit) beschwert er sich über die Bundesanwaltschaft. Zeugen, die seine Version stützen, seien "mit nicht dagewesener Schärfe befragt" worden. Ihre Aussagen seien schon 1977 von der Polizei unrichtig aufgenommen worden.
Vorige Woche war der Konflikt dann eskaliert. Ein neuer Zeuge sagte aus, der Beifahrer habe verkehrt herum auf dem Motorrad gesessen. Bundesanwältin Silke Ritzert empörte sich, das sei "völlig absurd". Als sie auch Nebenkläger Buback angriff, verließ dieser das Gericht. Die Atmosphäre ist also hochelektrisch, wenn der Prozess am Dienstag weitergeführt wird.
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