Kommentar Pressefreiheit: Nicht hinnehmbares Vorgehen
Nicht nur Polizei und Staatsanwaltschaft haben über die Stränge geschlagen, auch die Gerichte haben als Garanten der Pressefreiheit versagt.
D ie Karlsruher Richter haben in ihrem Urteil klare Worte gefunden. Hier haben nicht nur Polizei und Staatsanwaltschaft über die Stränge geschlagen, sondern auch die Gerichte als Garanten der Pressefreiheit versagt. Zu gern ist die Justiz bereit, in bewegten Zeiten Maximen über Bord zu werfen.
Der Richterspruch bezieht sich auf die Zeit, als die CDU in Hamburg mit Hilfe des Rechtspopulisten Ronald Schill gerade die Macht erobert hatte - und sich auf die Fahnen geschrieben, etwa dem Leben in Bauwagen den Garaus zu machen. Besonders die Räumung des Bauwagenplatzes Bambule erregte die Gemüter. Es kam zu zahlreichen Demonstrationen und Polizeieinsätzen, in denen die Live-Berichterstattung des Freien Sender Kombinats (FSK) eine maßgebliche Rolle spielte. Das räumte selbst Schill ein: Er nannte das FSK einmal seine wichtigste Informationsquelle.
Nun ist das Mitschneiden eines Telefonats ohne vorherige Ankündigung nicht erlaubt - das soll nicht beschönigt werden. Auch wenn der Interviewte ein Pressesprecher war, der Live-Auftritte gewöhnt ist. Dafür ist dem zuständigen Redakteur der Prozess gemacht worden, wobei die letzte Instanz nur eine symbolische Strafe unter Vorbehalt ausgesprochen hat, weil es sich um eine Bagatelle handelte. Der tiefe Eingriff in das Redaktionsgeheimnis als Reaktion war aber keine Bagatelle.
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