Nach Hungerstreik in Eisenhüttenstadt: Georgischer Flüchtling abgeschoben
Aus der Klinik direkt ins heimische Georgien. Bei einem hungerstreikenden Abschiebehäftling aus Eisenhüttenstadt hat die Polizei möglicherweise kurzen Prozess gemacht.
EISENHÜTTENSTADT/POTSDAM dpa | Ein hungerstreikender Flüchtling aus Eisenhüttenstadt (Oder-Spree) ist nach Angaben seiner Anwältin am Donnerstag direkt aus der Klinik in seine Heimat Georgien abgeschoben worden. Dies wurde der Nachrichtenagentur dpa aus verlässlicher Quelle bestätigt.
Dagegen wollte die zuständige Bundespolizei am Abend zunächst keine Stellungnahme abgeben. Der Fall werde noch geprüft, hieß es.
Das Netzwerk „Lager in Eisenhüttenstadt“ protestiere mit aller Schärfe gegen die Vorgehensweise, sagte sein Vertreter Dirk Stegemann. Die Abschiebung – „insbesondere in diesem Gesundheitszustand“ – sei „rechtswidrig und illegal“, das Verfahren, bei dem Amtsärzte und Polizei Hand in Hand arbeiteten, „völlig intransparent“.
Das Netzwerk fordere vor einer solchen Maßnahme eine externe medizinische Untersuchung. Der betroffene Georgier müsse umgehend nach Deutschland zurückgebracht werden. Er soll über Frankfurt am Main in seine Heimat zurückgebracht worden sein.
Flüchtling aus Pakistan bleibt
Ein anderer Flüchtling aus Pakistan komme nach seinem Hungerstreik im Rahmen der deutschlandweiten Verteilung von der Erstaufnahmestelle Eisenhüttenstadt in eine Berliner Einrichtung für Asylbewerber, teilte eine Sprecherin des brandenburgischen Innenministeriums mit.
Er und der Georgier sind zwei von ursprünglich vier Flüchtlingen, die mit einem Hungerstreik gegen die aus ihrer Sicht schlechten Bedingungen in dem Aufnahmeheim protestiert hatten. Sie waren deshalb in ein Krankenhaus gekommen.
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) war der Mann aus Pakistan am Mittwoch aus der Abschiebehaft in Eisenhüttenstadt entlassen worden. Der Flüchtling hatte gegen seine drohende Abschiebung geklagt, wie ein Sprecher des Gerichts sagte. Bis zur endgültigen Entscheidung könne er in Deutschland bleiben.
Am Donnerstag sollte er den ursprünglichen Plänen zufolge nach Ungarn abgeschoben werden.
Der Georgier war dem Lager-Netzwerk zufolge am Donnerstag aus der Abschiebehaft in ein Krankenhaus verlegt worden. Er aß zwar nichts, nahm aber Flüssigkeit zu sich.
Leser*innenkommentare
Eddie
Gast
Was heißt "in diesem Zustand"? hat der Mann aus Georgien seinen Zustand nicht fahrlässig herbeigeführt?
Ich denke, das ist die Quittung für den Erpressungsversuch.
Quotenmensch
Solange die deutsche Justiz und die Polizei nicht endlich gründlich entnazifiziert wird, werden solche Fälle keine Einzelfälle bleiben!
Stev
Gast
@Quotenmensch Ausländer = gut, Deutscher = Nazi, wobei die Deutschen natürlich immer die anderen sind. Schöne heile Weltsicht.
broxx
Gast
Tja, Pech gehabt! Erpressung führt nicht immer zum Ziel, Frankfurt Oder ist schließlich nicht Berlin...
Banalitäten
Gast
Der Asylbewerber aus Georgien ist abgeschoben worden, weil ein Status als politischer oder sonstiger Flüchtling nicht gewährt wurde. Von daher ist die Bezeichnung "Flüchtling" nur dann sinnvoll, wenn es Anhaltspunkte gäbe, dass die Entscheidung irrig war. Sollte es solche Anhaltspunkte nicht geben, ist die Bezeichnung unsinnig bzw. ein Schlag ins Gesicht tatsächlicher Flüchtlinge.
Man könnte freilich die Definition des Begriffs Flüchtling erweitern und dann morgen auch den USA-Auswanderer Conny (der mit der Joghurt-Werbung) als Flüchtling bezeichnen.
Tramp
Gast
Flüchtling sagt gar nichts.
- politisch verfolgter Flüchtling?
- Kriegsflüchtling?
- Wirtschaftsflüchtling?
- wegen einer Straftat Geflüchteter?
Informationen täten einem Artikel ganz gut. Nicht nur Stimmungsmache.