Chronik zum Tod von Oury Jalloh: Neun Jahre Aufarbeitung
2005 starb Jalloh im Dessauer Polizeirevier. Zwei Polizisten werden Jahre später zunächst freigesprochen. Bis heute zieht sich die rechtliche Klärung hin.
BERLIN taz | Vor über neun Jahren starb Oury Jalloh im Poliziegewahrsam. Die rechtliche Aufarbeitung seines Todes dauert noch immer an. Eine Chronik von 2005 bis 2014.
7. Januar 2005
Der Sierra Leoner Oury Jalloh wird am frühen Morgen in der Innenstadt von Dessau in alkoholisiertem Zustand festgenommen. Zwei Frauen hatten sich auf der Straße von ihm belästigt gefühlt. Er wird in das Polizierevier gebracht und auf einer gefliesten Zelle an Händen und Füßen fixiert. Ein Brand bricht aus, doch der zuständige Schichtleiter stellt den Feueralarm zwei Mal ab, statt Jalloh zu retten. Beim dritte Alarm ist es zu spät. Jalloh verbrennt. Erst bei einer zweiten Begehung der Zelle nach drei Tagen werden Überreste eine verkohlten Feuerzeuges gefunden.
April 2005
Die Leiche Jallohs wird im Auftrag der „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ ein zweites Mal obduziert. Festgestellt wird beispielsweise ein gebrochenes Nasenbein.
Mai 2005
Die Dessauer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den seinerzeit zuständigen Dienstgruppenleiter des Reviers, Andreas S., wegen Körperverletzung mit Todesfolge, und gegen seinen Kollegen Hans-Ulrich M. wegen fahrlässiger Tötung. M. soll bei der Untersuchung Jallohs ein Feuerzeug übersehen haben. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wäre eine Rettung möglich gewesen, wenn die Beamten rechtzeitig und richtig reagiert hätten. Die Ermittler schließen eine Einflussnahme von Dritten aus. Jalloh soll das Feuer selbst ausgelöst haben, um auf sich aufmerksam zu machen.
Oktober 2005
Das Landgericht Dessau-Roßlau lehnt die Zulassung der Anklage ab und fordert Nachermittlungen und Gutachten. Erst im Januar 2007 wird die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren gegen den heute 52 Jahre alten Andreas S. eröffnet. Nach Beschwerde der Staatanwaltschaft lässt das Oberlandesgericht in Naumburg im Monat darauf auch die Anklage gegen den zweiten Polizisten zu.
27. März 2007
Vor dem Landgericht beginnt unter strengen Sicherheitsvorkehrungen der Prozess. Zwei Rechtsanwälte vertreten Verwandte Jallohs als Nebenkläger. Es kommt zu skurillen Höhepunkten.
8. Dezember 2008
Das Landgericht Dessau-Roßlau spricht beide Polizisten aus Mangel an Beweisen frei. Die Polizeizeugen hatten sich vor Gericht immer wieder widersprochen und offensichtlich gelogen. Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff war darüber derart erbost, dass er bei seiner Urteilsbegründung von einer „Schande für den Rechtsstaat" sprach. Er schloss mit den Worten: „Ich habe keinen Bock mehr, zu diesen Scheiß noch irgendetwas zu sagen.“ Im Gerichtssaal kommt es nach dem Freispruch zu Tumulten von zumeist afrikanischen Zuhörern.
Dezember 2008
Nur wenige Tage nach dem Richterspruch legt die Nebenklage beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen das vollständige Urteil Revision ein, die Staatsanwaltschaft beantragt ebenfalls Revision, jedoch nur in Bezug auf den Freispruch für S.
Januar 2010
Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt das Dessauer Urteil auf und leitet das Verfahren an das Landgericht Magdeburg zur Neuverhandlung. Unter anderem sehen die Bundesrichter die näheren Umstände von Jallohs Tod als nicht eindeutig geklärt sowie die Würdigung von Beweisen im erstinstanzlichen Urteil als lückenhaft an. Der Freispruch für Hans-Ulrich M. wird rechtskräftig.
12. Januar 2011
In Magdeburg beginnt die Neuauflage des Prozesses gegen Andreas S.
13. Dezember 2012
Der Polizist wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt. Kurz darauf legen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklagevertretung Revision ein. Zuständig dafür ist wieder der BGH, einen Termin für eine Entscheidung gibt es noch nicht.
11. November 2013
Die Gedenk-Initiative erstattet beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe Anzeige wegen Totschlags oder Mordes gegen unbekannte Polizeibeamte. Sie begründet dies damit, dass durch die Tat die innere Sicherheit der Bundesrepublik tangiert sei und als Tatverdächtige nur Beamte des Landes Sachsen-Anhalt infrage kommen. Dazu stellt sie einen Tag darauf in Berlin das Gutachten eines irischen Brandsachverständigen vor. Danach muss Brandbeschleuniger eingesetzt worden sein, um den verheerenden Brand in der Polizeizelle zu entfachen.
Leser*innenkommentare
Dr. rer. nat. Harald Wenk
Die Spitze eines Eisberges:
Im Frankfurter Raum gibt es noch den Fall der auf der ARGE erschossene Afrikanerin: sie wollte dort ausharren, bis sie Geldbekommt, und in Hagen ist auch ein Türke,
mit hohem Nachhall in de Türkei, auf der Polizeiwache zu Tode gekommen: er hatte die Polizei zu Hilfe gerufen. Ein äußerst "mewrkwürdiger" Fall, der bei europäischen Gerichtshof gelandet sein soll. Sein Gehirn wurde zur Nachobduktion in de Türkei NICHT freigegeben!!
Das sind Fälle, wo Angehörige und andere nachhaken es gibt sehr viel Tote DURCH die Polizei, da passiert meistens nichts. Die Einführung des "putativen Notwehrtodesschusses" für Polizisten, GRUNDGESTZTVERSCHLECVHTERUNG,
im Zuge der hysterischen Gesetzgebung in den 70igern macht den
Bürger zu viel realerem FREIWILD für die Polizei als er befürchtet.
Die Polizei ist eher politisch rechts einzuordnen und spiel
auch eine äußerst repressive Rolle bei de Zuführung zu anderen repressiven
Sozial- und Medizinapparaten!! Ihre Dauerzusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und Gerichten sichert ihnen eine fast
despotische Handlungsmacht zu. Die lachen nur noch zynisch über uns. DSK Rücktritt, Edathy: normale Polizisten. Der können auch lügen, besser als gedruckt, justizintimkenntnisreich...
Hanne Scholtun
Aber, aber Herr Dr. .
Ein wenig mehr Genauigkeit hätte ich Ihnen doch zugetraut – was sind Dr. Titel denn in Deutschland heute noch wert?
Sie erwähnen „Im Frankfurter Raum gibt es noch den Fall der auf der ARGE erschossene Afrikanerin“. TsTs – leider haben Sie vergessen zu erwähnen, dass die Dame mit einem Messer auf Polizeibeamte losgegangen ist.
Wer Wind säht, wird Sturm ernten:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/verfahren-gegen-polizistin-eingestellt-die-frau-in-jobcenter-erschoss-a-823155.html
Sid
@Dr. rer. nat. Harald Wenk Guter Kommentar.
Hanne Scholtun
@Sid Stimmt - gut einseitig.