Nach dem BGH-Urteil zum Fall Jalloh: Die Akte ist noch nicht geschlossen

Der Bundesgerichtshof hat zwar ein früheres Urteil gegen den Dessauer Polizisten bestätigt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dennoch weiter zur Brandursache in der Zelle.

Kerzen für Oury Jalloh am Bahnhof in Dessau-Roßlau. Bild: dpa

DESSAU-ROSSLAU/KARLSRUHE dpa/afp | Auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh laufen bei der Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau weitere Ermittlungen. „Die Akte Jalloh ist noch nicht geschlossen“, sagte ein Sprecher der Behörde am Donnerstag. „Es wird weiter gegen Unbekannt ermittelt, zu der Frage, wie es zu dem Brandausbruch gekommen ist.“

Jalloh war am 7. Januar 2005 alkoholisiert in Dessau festgenommen worden. Er soll sich den Polizisten widersetzt haben, weshalb er in einer Gewahrsamszelle an Händen und Füßen an eine Pritsche gefesselt wurde. Nachdem seine Matratze in Brand geriet, starb er an einem Hitzeschock durch die eingeatmete heiße Luft.

Der verantwortliche Dienstgruppenleiter der Polizei, Andreas S., war 2008 vom Landgericht Dessau-Roßlau zunächst freigesprochen worden; dieses Urteil hob der BGH später auf. Daraufhin verurteilte das Landgericht Magdeburg den Polizisten Ende 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen, insgesamt 10.800 Euro.

Der BGH bestätigte nun diese Verurteilung – und damit auch die Annahme beider Gerichte, Jalloh habe die Matratze selbst angezündet. Angehörige und auch die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl bezweifeln dies wegen Jallohs Fesselungen.

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