Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.
Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?
Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.
Gleichheit vor dem Gesetz ist schon was schönes, warum wird es nicht gleich eine Geldstrafe?...
Tja, auch das ist Neoliberalismus in Liveperformance; je dicker das Bankkonto und der Einfluss, desto "gleicher" ist man vor dem Gesetz.
Frag mal den Bäcker um die Ecke, der einen Fehler in seiner Steuererklärung gemacht hat, ob der so "billig" davongekommen ist.
Wir werden noch in eine Zeit kommen, wo die alte Weisheit gelten wird:
"Wo Recht zu Unrecht wird, da wird Widerstand zur Pflicht !"
Jop ich weiß, deswegen ja dieser sarkastische Kommentar.
Haste mal Market Forces von Richard K. Morgan gelesen?
Erkenne Elemente dieser Dystopie schon heute...
Eine Studie zu Einstellungen bei der Polizei legt jetzt den Abschlussbericht vor. Studienleiterin Anja Schiemann über überraschend positive Befunde – und einige Problembereiche.
Kommentar Silvio Berlusconi: Freiheit für den Cavaliere
Das Mailänder Gericht verwandelt das Urteil gegen den früheren Staatschef Berlusconi in eine substanzielle Straflosigkeit.
Silvio Berlusconi im März bei einer Wahlkampfveranstaltung in Mailand. Bild: ap
Der Countdown läuft. Am Donnerstagnachmittag traten in Mailand die Richter zusammen, um darüber zu befinden, wie Silvio Berlusconi sein noch ausstehendes Jahr Haft wegen Steuerbetrug abbüßen soll – und in den nächsten Tagen werden sie ihre Entscheidung bekannt geben.
Man könnte meinen, die 20 Jahren währende Straffreiheit für Berlusconi habe damit jetzt ein Ende. Immer wieder konnte er in der Vergangenheit per Prozesseinstellung wegen Verjährung oder auch einfach per Änderung nicht genehmer Gesetze seinen Hals aus der Schlinge ziehen. Diesmal aber scheint der Strafantritt unvermeidlich.
Gitterstäbe aber wird Berlusconi nicht zu Gesicht bekommen. Die Richter werden zwischen Hausarrest und Sozialstunden wählen. Das im Vorfeld der Entscheidung vorgelegte Gutachten empfiehlt die denkbar schwächste Form der Strafe: einmal pro Woche müsste Berlusconi in einem Heim für behinderte Senioren zum Sozialeinsatz anrücken, voraussichtlich für neun Monate. Das war’s.
Doch Berlusconi erfüllt nicht einmal die elementarste Voraussetzung für die Möglichkeit, statt Haft Sozialstunden zu leisten. Explizit sieht das italienische Recht als Bedingung vor, dass der Schuldige Einsicht in sein Verbrechen zeigen muss. Davon kann bei einem Mann, der täglich gegen die Staatsanwälte hetzt, der sie als Putschisten und Rechtsbeuger verunglimpft, nun wirklich keine Rede sein.
Dennoch hat Berlusconi beste Chancen, in den Genuss dieser Regelung zu kommen. Und der Mann hat vor, das nach Kräften auszunutzen; er will sich voll im Europawahlkampf engagieren. Billiger kann er nicht davonkommen. Sollte das Mailänder Gericht für diese Lösung optieren, so wäre das Urteil erneut in sein Gegenteil verkehrt, wäre die Strafe in substanzielle Straflosigkeit verwandelt.
Fehler auf taz.de entdeckt?
Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!
Inhaltliches Feedback?
Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.
Kommentar von
Michael Braun
Auslandskorrespondent Italien
Promovierter Politologe, 1985-1995 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Unis Duisburg und Essen, seit 1996 als Journalist in Rom, seit 2000 taz-Korrespondent, daneben tätig für deutsche Rundfunkanstalten, das italienische Wochenmagazin „Internazionale“ und als Wissenschaftlicher Mitarbeiter für das Büro Rom der Friedrich-Ebert-Stiftung.
Themen