Vergewaltigung im Kongo: Milde Strafen für Soldaten

In Kongos größtem Prozess gegen Regierungssoldaten wegen sexueller Gewalt werden von 190 Anklagen wegen Vergewaltigung nur zwei aufrechterhalten.

Das Miliärgericht in Minova hatten die Soldaten im November 2012 praktischerweise gleich mitverwüstet. Bild: Simone Schlindwein

BERLIN taz | Im bisher größten Prozess gegen Soldaten der Regierungsarmee der Demokratischen Republik Kongo wegen Vergewaltigung von Zivilistinnen hat ein Militärtribunal in der ostkongolesischen Stadt Goma am Montag zwiespältige Urteile gefällt. 14 Offiziere unter den insgesamt 39 Angeklagten wurden freigesprochen, weil ihnen keine Führungsverantwortlich nachzuweisen sei. 19 Unteroffiziere und einfache Soldaten hingegen erhielten zehn Jahre Haft, drei 20 Jahre. Manchen wurden noch im Gerichtssaal die Epauletten von den Schultern gerissen.

Es gab zwei schwere Urteile: Ein Oberstleutnant erhielt lebenslange Haft wegen Vergewaltigung, ein Unteroffizier ebenfalls lebenslang wegen Vergewaltigung und Mord: Er hatte einen 14jährigen getötet, der sich gegen den Diebstahl seiner Ziegen wehrte. Weitere Schuldsprüche wegen Vergewaltigung gab es nicht. Dabei hatte die Anklage auf 190fache Vergewaltigung, einen Mord und 825fache Plünderung gelautet.

Es ging darum, was Regierungssoldaten um den 20. November 2012 anrichteten, als sie die Millionenstadt Goma gerade an die Rebellenbewegung M23 (Bewegung des 23. März) verloren hatten. Fliehende Einheiten sammelten sich damals in der Kleinstadt Minova 50 Kilometer weiter westlich, verwüsteten die Stadt und fielen über die Bewohner her. Eine UN-Untersuchung zählte 135 vergewaltigte Frauen, darunter 22 Minderjährige.

Es erforderte erheblichen Druck seitens der UN-Mission im Kongo (Monusco), bis Kongos Armeeführung gegen die Verantwortlichen vorging. Erst im April 2013 wurden erste Soldaten verhaftet, im November wurde Anklage gegen 41 Soldaten des verantwortlichen US-ausgebildeten 391. Armeebataillon erhoben.

Im Gerichtssaal in Goma sagten auch Opfer aus - die Gesichter verschleiert, zum Selbstschutz. Aber am Ende war der Prozess eine Ernüchterung. „Für das Gericht hat es in Minova keine Vergewaltigungen gegeben“, sagte Jean-Claude Zozo, einer der Opferanwälte.

Als mildernden Umstand wertet das Gericht die „Demoralisierung“ der Soldaten nach ihrem von der damaligen Armeeführung befohlenen Rückzug vor der M23. Die M23 hat mittlerweile den Krieg aufgegeben und beantragt dieser Tage aus dem Exil Amnestie.

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