Sexistische Gesetze in El Salvador: Für eine Fehlgeburt vierzig Jahre Haft

Der Fötus starb im Mutterleib, die Mutter wird wegen Mordes verurteilt: In El Salvador muss eine Frau nach einer Fehlgeburt Jahrzehnte ins Gefängnis.

Werden schnell kriminalisiert: Frauen in El Salvador. Bild: reuters

SAN SALVADOR taz | María Teresa ist 31 Jahre alt. Wenn sie ihre gesamte Strafe absitzen muss, wird sie 2041 das Gefängnis verlassen, im Alter von 68. Sie wurde zu vierzig Jahren Haft verurteilt, wegen Kindsmord.

Am 24. November 2011 wurde María Teresa mit schweren Blutungen ins Frauenkrankenhaus in San Salvador eingeliefert. Die Frau, Lohnnäherin in einer Fabrik am Stadtrand, erlitt eine Fehlgeburt. Der Fötus in ihr war abgestorben, ihr Körper versuchte, ihn abzustoßen. Die behandelnde Ärztin aber zeigte sie wegen des Verdachts auf Abtreibung an. Obwohl es keine Beweise gab, stellte ein Richter später fest, der Fötus sei durch „schlechte Behandlung und Aggression der Mutter“ abgestorben. Sein Urteil: Mord. Höchststrafe.

Wäre der Fötus weniger als 22 Wochen in ihr gewachsen, hätte es sich nach salvadorianischem Recht um eine Abtreibung gehandelt, und María Teresa wäre mit einer Haftstrafe zwischen einem und acht Jahren davongekommen. Ab Woche 23 erhöht die Staatsanwaltschaft die Anklage automatisch auf Mord.

Menschenrechtsorganisationen laufen gegen diese absurde Rechtsprechung Sturm. In einer gemeinsamen Initiative verlangen sie vom Parlament einen Gnadenerlass für María Teresa und 16 weitere zu langjähriger Haft verurteilte Frauen. Ihre Fälle gleichen sich. So verurteilte ein Richter in der Provinzstadt San Francisco Gotera eine 22-Jährige, die ins Krankenhaus gekommen war, weil es bei ihrer Hausgeburt zu Komplikationen gekommen war. Das Kind starb bei der Geburt. Der Richter stellte „mangelnden Mutterinstinkt“ fest: 30 Jahre Haft.

Absolutes Abtreibungsverbot in der Verfassung

Bis 1998 waren in El Salvador Abtreibungen aufgrund von drei Indikationen möglich: nach einer Vergewaltigung, wenn das Leben der Mutter gefährdet oder der Fötus so geschädigt war, dass er keinerlei Überlebenschancen hatte. Die damalige rechte Regierungspartei Arena fand das „inhuman, unmoralisch und gegen die religiösen Prinzipien der Mehrheit der Salvadorianer“ und brachte eine Verschärfung ein. Ein Jahr später schaffte es die katholische Kirche mit Massendemonstrationen, das absolute Abtreibungsverbot in der Verfassung zu verankern. Auch Parlamentarier der ehemaligen Guerilla FMLN stimmten für die Verfassungsreform; unter anderem Violeta Menjívar, Gesundheitsministerin der heutigen Linksregierung.

Ihre Vorgängerin in diesem Amt, die parteilose María Isabel Rodríguez, hatte 2013 die Debatte um die Abtreibungsgesetzgebung neu angestoßen. Damals machte in El Salvador der sogenannte Fall Beatriz Schlagzeilen. Es ging um eine 22-jährige schwangere Frau, die an einer schweren Hautkrankheit und an Nierenversagen litt. Eine Geburt hätte sie umgebracht, ihr schwer geschädigter Fötus wäre nicht überlebensfähig gewesen.

Sie verlangte eine lebensrettende Abtreibung und klagte bis zum obersten Gerichtshof – vergeblich. Da entschied Rodríguez den Fall mit einer Spitzfindigkeit: Sie ordnete an, die behandelnden Ärzte müssten zur Rettung des Lebens der Mutter eine Geburt – keine Abtreibung – einleiten. Der Fötus starb, wie erwartet. Die 22-Jährige überlebte. Rodríguez ist inzwischen im Ruhestand. Von ihrer Nachfolgerin sind ähnliche Initiativen nicht zu erwarten.

Das Parlament hat zum Gnadenerlass für die 17 inhaftierten Frauen eine Stellungnahme des obersten Gerichtshof bestellt. Der hat die gesetzliche Dreimonatsfrist für eine Antwort längst überzogen. Doch die Abgeordneten aller Fraktionen haben Zeit. Im kommenden Frühjahr steht die Neuwahl des Parlaments an. Keine Partei will in den Monaten davor mit Demonstrationen der katholischen Kirche konfrontiert sein.

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