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Frauenquorum der CDU

Zehn Jahre nach den Grünen und acht Jahre nach der SPD hat die CDU im Oktober 1996 auf ihrem Parteitag in Hannover die Einführung einer Frauenquote beschlossen. Die „Quorum“ genannte Regelung sieht vor, ein Drittel aller Parteiämter und öffentlichen Mandate mit Kandidatinnen zu besetzen. Bei Listenvorschlägen für Mandate ist einer von jeweils drei Plätzen für eine Frau zu reservieren. Es handelt sich allerdings um eine Soll- Bestimmung, nicht um eine zwingend einzuhaltende Verpflichtung. Bei Wahlen zu Parteiämtern sieht das Verfahren vor, daß die Wahl für ungültig erklärt und wiederholt werden muß, wenn im ersten Durchgang das weibliche Drittel nicht erreicht wird. Das Ergebnis des zweiten Wahlgangs gilt in jedem Falle, unabhängig von der Zahl der gewählten Frauen.

Die Frauen-Union tagt am Wochenende in Hannover. bg

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