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Einbußen bei Ministerpension

BERLIN afp/dpa ■ Die Mitglieder der Bundesregierung müssen bei ihrer Altersversorgung Abstriche hinnehmen. Das Kabinett beschloss gestern in Berlin eine entsprechende Neuregelung, deren Einschnitte schon für die Mitglieder der derzeitigen Bundesregierung gelten sollen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums zeige dies, dass die Bundesregierung „sich selbst beim Sparen nicht ausnimmt“. Dem Gesetzentwurf zufolge soll die Altersgrenze für den Rentenbezug von derzeit im günstigsten Fall 55 Jahren auf 65 Jahre angehoben werden. Langfristig wird die Altersgrenze wie für alle BürgerInnen schrittweise auf 67 Jahre erhöht. Grundsätzlich soll es die Ministerpension erst nach mindestens vier und nicht mehr schon nach zwei Jahren Amtszeit geben. Um im Fall einer kürzeren Amtszeit nicht ganz ohne Altersversorgung dazustehen, können sich die Minister künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Das Übergangsgeld soll dann nur noch maximal zwei statt wie zuvor drei Jahre gezahlt werden.

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