: Stichtag für Dutschke: 9. Mai
Das Berliner Verwaltungsgericht entscheidet endgültig über die Springer-Klage gegen die Rudi-Dutschke-Straße. Und wann könnten dann die Schilder stehen?
Der Termin für die entscheidende Gerichtsverhandlung über die Rudi-Dutschke-Straße steht: Das Berliner Verwaltungsgericht habe die mündliche Verhandlung auf den 9. Mai angesetzt, sagte Gerichtssprecher Robert Seegmüller gestern der taz. „Die Kammer wird noch am gleichen Tag ihr Urteil fällen.“ Beide Kontrahenten, das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und die Anwohnergemeinschaft um den Axel Springer Verlag, könnten zuvor noch einmal ihre Argumente darlegen, so Seegmüller.
Der lange Kampf um die Dutschke-Straße wird also in einem schmucklosen Neubau im Berliner Bezirk Mitte enden. Denn die juristische Auseinandersetzung ist das letzte Hindernis, das der Umbenennung noch im Wege steht. Das Bezirksparlament hatte sie mit den Stimmen von Grünen und Linkspartei bereits im August 2005 beschlossen. Der Versuch der CDU, die Dutschke-Straße noch mit einem Volksbegehren zu stoppen, scheiterte: Die Mehrheit der Bürger in Friedrichshain-Kreuzberg stimmte im Januar für die Benennung nach dem Studentenführer.
Bezirksbürgermeister Franz Schulz (Grüne) ist optimistisch, dass die Umbenennung bald auch juristisch abgesegnet ist. „Das Gericht kann das Votum der Bürger nicht außer Acht lassen“, sagt er. „Auch wenn es natürlich vor allem über Berliner Straßenrecht entscheiden muss.“ Von dem Gesetzestext erhofft sich Schulz Rückendeckung: „Bei einer Straßenumbenennung ist das Bezirksamt zuständig. Die Anwohner haben kein Einspruchsrecht und können auch keine wirtschaftlichen Interessen dagegen ins Feld führen.“
Die Kläger fürchten Nachteile durch die Umbenennung. Sie müssten neue Visitenkarten und Geschäftsunterlagen drucken, zudem alle Kunden benachrichtigen. Ihr Anwalt Raimund Körner sieht gute Chancen für die Klage. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg habe die Vorschrift missachtet, nach der Umbenennungen in zentraler Lage der Stadt unter Vorbehalt eines Senatsbeschlusses stehen, so Körner. Der Senat sei zuständig, wenn eine Straße nach einer Person benannt wird, „die sich um das demokratische Gemeinwesen in herausragendem Maße verdient gemacht hat“. Schlecht für Springer und Co.: Die Senatsverwaltung hatte schon im Vorfeld abgewunken und sich für nicht zuständig erklärt.
Im Springer-Hochhaus, das schräg gegenüber der taz-Redaktion liegt, will man sich nicht zum Prozessausgang äußern. Springer sei nur ein Mitglied der Klägergemeinschaft und könne nicht für alle sprechen, so Konzernsprecherin Edda Fels. Klammheimlich ärgert man sich bei Springer über die Dutschke-Straße. Denn das zur Diskussion stehende Straßenstück kreuzt die Axel-Springer-Straße – Geschichte wiederholt sich als Straße. Und zwar schnell. Wenn das Gericht für Dutschke entscheidet und keine Berufung zulässt, könnte die Umbenennung in drei Wochen vollzogen werden, sagt Bürgermeister Schulz. „Es geht ja nur noch um ein paar Schilder.“ ULRICH SCHULTE
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