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CDU wieder reicher

Berliner Verwaltungsgericht hebt Thierses Strafbescheid gegen die CDU über 41 Millionen Mark auf. Bericht sei trotz „materieller Fehler“ korrekt

BERLIN dpa/ddp ■ Der Rechtsstreit um die Millionen-Strafe für die CDU ist auch nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts nicht zu Ende: Bundestagspräsident Wolfgang Thierse erklärte gestern, er behalte sich weitere rechtliche Schritte vor. Um in die nächste Instanz zu gehen, wolle man erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüfen.

Zunächst aber hob die Kammer die von Thierse vor einem Jahr im Zusammenhang mit der hessischen CDU-Finanzaffäre verhängte Sanktion von 41 Millionen Mark gegen die Bundes-CDU auf. Der Bundestag muss demnach die 41 Millionen aus der staatlichen Parteienfinanzierung an die Bundes-CDU zahlen.

Thierse hatte die Sanktion damit begründet, dass der Rechenschaftsbericht der Bundes-CDU für das Jahr 1998 falsche Angaben zum Vermögen des hessischen CDU-Landesverbandes enthielt. Der Vorsitzende Richter Alexander Wichmann sagte dazu in seiner Urteilsbegründung, die CDU habe mit der Einreichung des Rechenschaftsberichts die Voraussetzungen für den Erhalt der Mittel aus der staatlichen Parteienförderung erfüllt, auch wenn der Bericht „materielle Fehler“ enthalte. Es sei nicht Thierses Aufgabe gewesen, „eine moralische Beurteilung über die Richtigkeit des Rechenschaftsberichts abzugeben“.

Mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Bundesrepublik Deutschland wollte die CDU ihren vollen Anspruch auf Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung in Höhe von 76 Millionen Mark für das Jahr 1999 durchsetzen. Der Rechtsbeistand der CDU, Christopher Lenz, hatte die Klage damit begründet, dass im Parteiengesetz nichts darüber stehe, dass ein Rechenschaftsbericht inhaltlich richtig sein müsse. Niemand könne die Hand dafür ins Feuer legen, dass ein Bericht bei Abgabe fehlerfrei sei. Eine Subventionskürzung hätte Thierse nur vornehmen können, wenn die CDU gar keinen Bericht vorgelegt hätte.

Der Anwalt des Bundestagspräsidenten, Christian Kirchberg, hatte argumentiert, die CDU habe im Wesentlichen keinen richtigen Bericht vorgelegt. Deshalb könne er auch nicht als fristgemäß eingereicht angesehen werden. Kirchberg warnte, wenn sich diese Rechtsauffassung durchsetze, käme dies einem „Freischein“ für Parteien gleich, künftig keine genauen Angaben zu machen.

Die Union begrüßte dagegen das Urteil. Es sei ein Beleg dafür, dass „die maßlose Diffamierungskampagne gegen die Union völlig überzogen war und jetzt in sich zusammenbricht“, erklärte ihr Obmann im Spendenausschuss, Andreas Schmidt. Die Richter hätten wieder ein Stück mehr Chancengleichheit zwischen den beiden großen Volksparteien geschaffen.

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