: Verwaltungsgerichte gegen Schlachtermesser
Das Schlachten der Rinder hat begonnen. Laut der Eilverordnung von Bund und Ländern sollen alle aus Großbritannien und der Schweiz importierten Rinder sofort geschlachtet werden. In Thüringen war am Mittwoch abend mit der Tötung von 54 Schweizer Importrindern begonnen worden.
In Sachsen sollte es gestern ebenfalls losgehen, im Regierungsbezirk Leipzig wurden auch einige Tiere eingeschläfert. Eine Bäuerin hat für ihre acht Rinder mindestens eine Gnadenfrist vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen erstritten – bis das Gericht endgültig über die Rechtmäßigkeit der Verordnung entscheidet. Auch in den meisten anderen Bundesländern liegen Klagen vor.
Teilweise verweigern die Landwirtschaftsministerien sogar jede Frist zwischen Bekanntgabe der Tötung und deren Vollzug, kritisiert der Rechtsanwalt Dirk Büge aus Oberhausen. Er betreut einige Bauern bei ihren Verfahren und meint: „Zur Vermeidung etwaiger Gefahren durch den Verzehr reichen mildere Maßnahmen als die Tötung aus und sind daher auch rechtsstaatlich geboten.“ rem
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