Nachgefragt
: Zank um Zockergeld

■ Lisa Wargalla erklärt den Konflikt um den Etat der Stiftung „Wohnliche Stadt“

Der Stiftungsrat der „Stiftung Wohnliche Stadt“hat einen Beschluß über die Kürzung ihrer Zuschüsse vertagt. Ulrich Nölle (CDU), der Stiftungsratsvorsitzende und Finanzsenator, hatte durchsetzen wollen, daß die Stiftung auf 1,3 Millionen Mark im Jahr verzichtet. Soviel müsse die Stiftung anteilsmäßig für die Aufsicht der Spielbank bezahlen, die bisher die Finanzbehörde alleine trage. Schließlich bekomme die Stiftung auch die Hälfte aus dem Jahresgewinn der Spielbank (33,2 Millionen Mark). Wir fragten Lisa Wargalla, Stiftungsratsmitglied und grüne Bürgerschaftsabgeordnete, warum Nölle einen Rückzieher machen mußte:

Lisa Wargalla: Die SPD- und die CDU-Vertreter hatten mit ihren Fraktionen noch nicht gesprochen. Das Spielbank-Gesetz, in dem die Gelder der Stiftung festgelegt sind, muß die Bürgerschaft ändern.

taz: Das bedeutet: Nölle hatte sich in seiner Fraktion nicht rückvesichert?

So ist es.

Hat Nölle erklärt, warum er vor anderthalb Jahren die Stiftungsgelder als für das Finanzressort tabu erklärt hat?

Er hat das mit der maroden Haushaltslage erklärt ...

Stiftungsvorstand Heise will notfalls vor Gericht gehen.

Das ist kompliziert. Das erste Spielbank-Gesetz 1980 hatte der Stiftung die gesamten Spielbank-Abgabe zugeschrieben. Als ein Jahr später deutlich wurde, um wieviel Geld es da geht, hat man sich darauf geeinigt, die Spielbank-Abgabe zu teilen. Der Finanzsenator hatte damals zugesagt, die Auslagen für die Aufsicht zu tragen. Seit 1982 hat der Landeshaushalt also von der Spielbank-Abgabe profitiert, in den Länderfinanzausgleich eingerechnet werden die Einnahmen erst seit 1986. Der Justitiar von Nölle hat nun am Montag erklärt, er warne die Stiftung, vor Gericht zu gehen, denn es wäre schlimm für die Stiftung, wenn sie gewinnen würde.

Das hält er für gut denkbar?

Ja. Aber wenn der Stiftung rückwirkend die gesamte Stiftungsabgabe zugestanden hätte, so sagt der Justitiar, dann ...

Dann muß das Land 200 Millionen nachzahlen.

... eben nicht, dann hafte der Vorstand persönlich.

Wieso muß das Land nicht nachzahlen?

Das Land habe nach Treu und Glauben die Hälfte der Spielbank-Abgabe kassiert.

Damals hatte die Stiftung sich damit abgefunden.

Heise war damals noch Beamter im Innenressort, der Innensenator Kahrs habe ihn gebeten, nicht vor Gericht zu gehen.

Das bedeutet, der Stiftungsvorstand Heise hat sich nicht einschüchtern lassen?

Nein. Er ist total sauer. Schon 1981 wollte er, daß die Stiftung klagt, weil für ihn schon die Teilung der Spielbank-Abgabe nicht rechtens war.

Wie geht es jetzt weiter?

Im Oktober trifft sich der Stiftungsrat wieder. Die Fraktionen von SPD und CDU müssen über eine Änderung des Spielbank-Gesetzes beraten. AfB und Grüne sind klar dagegen.

Fragen: Klaus Wolschner