: Gysi freut sich über Urteil
■ Verfassungsgericht lehnt Klage des PDS-Abgeordneten ab, weil Verfahren im Immunitätsausschuß bereits verändert worden war
Freiburg (taz) – Gregor Gysi (PDS) hat vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erfolgreich verloren. Zwar verwarf Karlsruhe seine Organklage gegen den vorläufigen Bericht des Bonner Immunitätsausschusses, in dem Gysi als Stasi-Mitarbeiter bezeichnet wird. Gysi hatte seine Klage jedoch schon vor der gestrigen Bekanntgabe des Verfassungsgerichtsbeschlusses als „hinfällig“ bezeichnet. Denn unter dem Eindruck der Klage hatte der Ausschußvorsitzende Dieter Wiefelspütz (SPD) bereits Zugeständnisse im Sinne Gysis gemacht.
Bei der Stasi-Überprüfung Gysis geht es um politische Feststellungen, ein Mandatsverlust oder etwas Ähnliches ist nicht vorgesehen. Der „vorläufige Endbericht“ war am 24. März im Immunitätsausschuß des Bundestages beschlossen worden. Dort hieß es, daß eine frühere IM-Tätigkeit von Gregor Gysi „als erwiesen festgestellt“ werden konnte. Gysi sollte einen Tag später, am 25. März, Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen, schon am 2. April wollte der Ausschuß seinen endgültigen Bericht beschließen.
Gysi war nicht nur über den Inhalt des Berichts, sondern auch über das Verfahren empört. Daß er nur einen Tag zur Vorbereitung seiner Stellungnahme erhalten sollte, wies er als „unfair“ zurück und boykottierte die entsprechende Sitzung des Immunitätsausschusses. Statt dessen erhob der PDS-Abgeordnete in Karlsruhe Verfassungsklage gegen den vorläufigen Bericht sowie das geplante Procedere.
Diese Klage wurde jetzt teils als „unzulässig“, teils als „unbegründet“ abgelehnt. Unzulässig sei die Klage, weil der „vorläufige“ Ausschußbericht vor Gysis Anhörung kein „rechtserhebliches“ Dokument darstelle.
Als „unbegründet“ wurde Gysis Klage gegen das überstürzte Verfahren eingestuft. In der Zwischenzeit hatte der Ausschußvorsitzende Wiefelspütz dem PDS- Mann nämlich einen neuen Anhörungstermin, den 21. April, mitgeteilt. Mit diesem Termin ist Gysi einverstanden.
Gregor Gysi kündigte gestern an, daß er auch gegen den endgültigen Bericht Verfassungsklage erheben werde, wenn nicht die „unbewiesene“ Behauptung fallengelassen werde, daß er als Anwalt zu DDR-Zeiten mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet habe. Im Juli 1996 hatte das Verfassungsgericht das Prüfungsverfahren zwar grundsätzlich akzeptiert, jedoch hohe Hürden aufgestellt. Christian Rath
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