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Grüne Heimerziehung

■ Grüner Rechtsexperte plädiert für geschlossene Heime für junge Straftäter

Der Mord von Tonndorf bricht Tabus. Die Einweisung jugendlicher Straftäter in geschlossene Heime ist nun auch für die Grünen nicht mehr völlig ausgeschlossen. Dies erklärte am Wochenende der Rechtsexperte der Bündnisgrünen, Volker Beck, in Bonn. Vergangene Woche hatte schon der Hamburger GAL-Abgeordnete Hans Peter de Lorent in der BILD-Zeitung für geschlossene Heime plädiert: „Die Gesellschaft hat ein Recht, vor tickenden Zeit- und Gewaltbomben bewahrt zu werden.“

Eine „völlig unsachliche, hysterische Debatte“, warf der Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Professor Christian Pfeiffer, den Politikern vor: „Man kann nur hoffen, daß der Wahlkampf schnell vorbeigeht, ohne daß unbedachte Entscheidungen getroffen werden.“ Geschlossene Heime seien kein Mittel zur Bekämpfung von Jugendkriminalität. Im Gegenteil, solche Maßnahmen würden eine kriminelle Laufbahn eher noch fördern.

Die beiden geständigen Jugendlichen hatten sich schon vor dem Mord an dem Tonndorfer Ladenbesitzer mehrfach strafbar gemacht. Da sie dennoch aus der Untersuchungshaft entlassen worden waren, hat nun der Hamburger Rechtsanwalt Karl Freiherr von Hahn gegen die verantwortlichen Jugendrichter Strafanzeige erstattet. Die Richter hätten sich möglicherweise wegen Totschlags, zumindest aber wegen fahrlässiger Tötung und Rechtsbeugung schuldig gemacht, meint von Hahn. Es sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen, daß die Jugendlichen sofort wieder Gewalttaten begehen würden, die zum Tode eines Menschen führen könnten. Elke Spanner

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