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Grüner Streit ums Fahrverbot

■ Der grüne Rechtspolitiker Beck will leichtere Straftaten auch mit Fahrverboten ahnden. In der Partei ist der Vorschlag umstritten

Bonn (taz) – Der Bonner Koalition droht neuer Streit in der Justizpolitik. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und der rechtspolitische Sprecher der Bündnisgrünen, Volker Beck, haben gemeinsam vorgeschlagen, weniger schwerwiegende Straftaten künftig auch mit Führerscheinentzug oder mit gemeinnütziger Arbeit zu ahnden. So populär die Idee auch ist, so umstritten ist sie unter den grünen Rechtspolitikern. Im Koalitionsvertrag ist sie nicht vorgesehen. Die grüne Bundesdelegiertenkonferenz hatte bereits im März ein Fahrverbot „als selbständige Hauptstrafe“ mit großer Mehrheit abgelehnt.

Justizministerin Däubler-Gmelin meint, „mit Geld- und Haftstrafen allein kommen wir zum Beispiel bei leichteren Straftaten nicht weiter“. Hunderte von Tätern blockierten Haftplätze mit Ersatzfreiheitsstrafen, weil sie die Geldstrafen nicht bezahlen können. Dies sei ein „Verstoß gegen die Gerechtigkeit“. Auch der grüne Rechtspolitiker Volker Beck hält bei leichteren Gesetzesverstößen Sanktionen für nötig, „die den Tätern zwar das Unrecht der Tat vor Augen führen“, aber eine Freiheitsstrafe ersparen.

Christian Ströbele, grünes Mitglied im Rechtsausschuß und Vizevorsitzender des Innenausschusses, kann dieser Argumentation nur wenig abgewinnen. Ströbele befürwortet durchaus ein Fahrverbot als Sanktionsmöglichkeit – solange ein Delikt auch im Straßenverkehr begangen wurde. Ein „großes Fahrverbot“ (Führerscheinentzug auch bei anderen Straftaten) verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Für Pendler etwa könne das „große Fahrverbot“ ein „kleines Berufsverbot“ werden. Probleme sieht Ströbele auch bei der Kontrolle erteilter Fahrverbote und der Stigmatisierung der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel.

Innerhalb der grünen Bundestagsfraktion ist eine abschließende Entscheidung noch nicht gefällt worden. Am kommenden Dienstag tagt der zuständige Arbeitskreis der Fraktion. Die Frage ist, ob er dem Abgeordneten Beck ein Mandat für die weiteren Verhandlungen mit der Justizministerin geben will. Wolfgang Gast

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