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Kein Wegezoll für Telefonkabel

■ Kommunen scheitern vor Gericht mit Konzessionsabgabe für private Telekom-Leitungen

Freiburg (taz) – Jetzt müssen die deutschen Kommunen ihre Haushalte auf andere Weise sanieren. Zehn Städte und Gemeinden hatten in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde erhoben, weil sie für die Duldung von Telefonkabeln unter öffentlichen Wegen Gebühren verlangen wollten. In einem gestern bekanntgemachten Beschluß lehnte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Beschwerde jedoch ab.

Wie bei Gas und Strom üblich hätten die Kommunen auch von der privatisierten Telekom und ihren Konkurrentinnen gerne Konzessionsabgaben für die Duldung der Leitungen unter heimischem Grund verlangt. Doch dies untersagte der Bund in seinem 1995 verabschiedeten Telekommunikationsgesetz, um die neue Branche nicht durch zusätzliche Kosten zu hemmen.

Die Kommunen sahen sich dadurch in ihrer kommunalen Selbstverwaltung verletzt. Sie sahen nicht ein, daß die öffentlichen Haushalte zugunsten privater Telekom-Betreiber zurückstehen sollten. Zehn Kommunen, darunter die Landeshauptstädte München und Wiesbaden, erhoben deshalb Verfassungsbeschwerde, allerdings ohne Erfolg.

Karlsruhe sah die Kommunen nicht in ihrer Finanzhoheit berührt, denn das Grundgesetz sichere nicht „einzelne Vermögenspositionen“. Auch die finanzielle Mindestausstattung der Städte und Gemeinden sei durch das Gebührenverbot nicht verletzt, schließlich wurde den Kommunen ja nichts weggenommen, sondern nur eine potentielle Einnahmequelle verbaut.

Im übrigen, so Karlsruhe weiter, sei den Kommunen nicht einmal untersagt, selbst Kommunikationsdienstleistungen anzubieten. Viele Kommunen machen von dieser neuen Freiheit auch schon rege Gebrauch. (Az.: 2 BvR 99/97) Christian Rath

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