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Baufinanzierung höchst direkt?

Hamburgs ehemaliger Oberbaudirektor Egbert Kossak soll Schmiergeld genommen haben. Büros und Privaträume durchsucht  ■ Von Heike Haarhoff

Um zehn Uhr gestern morgen rückten sie an – acht Staatsanwälte und 24 Kriminalbeamte des Dezernats Interne Ermittlungen (DIE), ausgestattet mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl für die Privat- und Büroräume des ehemaligen Hamburger Oberbaudirektors Egbert Kossak, des Hamburger Bauunternehmers Kai Wünsche und für die Büros in der Stadtentwicklungsbehörde, wo Kossak bis zu seiner Pensionierung im vergangenen Herbst tätig war.

200.000 Mark in bar soll er von Wünsche dafür kassiert haben, daß er als Oberbaudirektor darauf hingewirkt habe, daß Wünsches umstrittener Villenkomplex an der Schönen Aussicht an der Außenalster entgegen aller baurechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorgaben im vorigen September doch genehmigt wurde. Wegen Bestechung, beziehungsweise wegen Bestechlichkeit ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen die Männer; in beiden Fällen liegt das mögliche Strafmaß bei bis zu fünf Jahren Gefängnis.

Beschlagnahmt wurden mehrere Kartons voller Aktenmaterial. Die Beamten hätten keinen der beiden Beschuldigten vor Ort angetroffen, sagte Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger. Jetzt würden die Daten gesichtet und ausgewertet. Bereits im November sei ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Kossak wehrte sich gestern abend heftig gegen die Vorwürfe. „Ich weiß von nichts. Ich habe in dieser Sache keinen Pfennig bekommen und nie einen Pfennig von irgendjemandem genommen“, sagte er. Auch Wünsche stritt die Bestechung ab. „Die Beschuldigungen sind an den Haaren herbei gezogen“, so der Unternehmer gegenüber der Welt.

Das umstrittene Bauvorhaben, für dessen Realisierung Wünsche Kossak geschmiert haben soll, befindet sich in architektonischer Sahnelage am rechten Ufer der Außenalster in direkter Nachbarschaft zum Gästehaus des Senats. Wünsche hat das rund 8000 Quadratmeter große, baumbestandene Grundstück an der Straße „Schöne Aussicht 29/ 30“ für zwei dreistöckige „Stadtvillen“ vorgesehen, die das Münchner Architekturbüro Hilmer und Sattler entworfen hat. Weil dieses Bauvorhaben den bestehenden Vorschriften widersprach und zulässige Baugrenzen überschritt, erhielt Wünsche eine Befreiung.

Ein verärgerter Grundstücksnachbar, der daraufhin den Verdacht äußerte, es müsse wohl „Geld unter dem Tisch geflossen“ sein, handelte sich eine Klage wegen übler Nachrede von Wünsche ein. Auch das schlußendlich genehmigende Bezirksamt Nord wollte strafrechtlich gegen den Nachbarn vorgehen.

Nun muß sich die Staatsanwaltschaft der Sache annehmen. Die umstrittenen Gebäude sind übrigens bereits im Bau.

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