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Kruzifixe sind erlaubt

■ Elternpaar erhält aber auch recht

Berlin (AP) – Das Bundesverwaltungsgericht hat das bayerische Gesetz zum Aufhängen von Kruzifixen in Klassenzimmern für verfassungsgemäß erklärt. Gegen die Widerspruchsregelung bestünden keine Bedenken, das Gesetz sei uneingeschränkt gültig, erklärten die Berliner Richter gestern. Zugleich gaben sie allerdings der Klage eines deutsch-chinesischen Elternpaares aus Oberbayern gegen die Kreuze im Klassenzimmer ihrer zehnjährigen Tochter statt. Die Richter verpflichteten die Schule dazu, diese Kreuze abzuhängen.

Der Vater hatte argumentiert, daß sein Kind „unter diesem maskulinen Marterpfahl“ zu einem Menschen zweiter Klasse erzogen werde. Die Schulleitung und die bayerischen Verwaltungsgerichte hatten diese Begründung als nicht ausreichend zurückgewiesen und die Entfernung des Kreuzes verweigert. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte dagegen, die Gründe der Eltern seien durchaus hinreichend. Es genüge völlig, wenn sie ihre atheistische und antireligiöse Auffassung erklärten. Die Meßlatte, die zuletzt auch der bayerische Verwaltungsgerichtshof angelegt habe, sei zu hoch angelegt.

Die bayerische Regelung sieht vor, daß grundsätzlich Kreuze in Klassenzimmern angebracht werden müssen. In Konfliktfällen soll der Schulleiter einen Ausgleich suchen.

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