: Innere Sicherheit auch für Ausländer
Generalbundesanwalt Kay Nehm sieht durch rechtsextremistische Anschläge die innere Sicherheit der Bundesrepublik bedroht. Er will „schwerwiegende“ Angriffe künftig selbst verfolgen ■ Von Christian Rath
Karlsruhe (taz) – Generalbundesanwalt Kay Nehm will sich künftig stärker im Bereich Rechtsextremismus engagieren. Damit soll ein Signal dafür gesetzt werden, „dass die deutsche Justiz solche Gewalttaten besonders ernst nimmt“. Dies kündigte Nehm gestern bei seiner Jahrespressekonferenz in Karlsruhe an. Als Beispiel für die neue Linie nannte Nehm den Fall Eggesin. Die Bundesanwaltschaft hatte Ende letzten Jahres die Ermittlungen übernommen, nachdem rechtsradikale Jugendliche in Eggesin in Mecklenburg-Vorpommern zwei Vietnamesen aus ausländerfeindlichen Motiven lebensgefährlich verletzt hatten.
Durch solche Taten werde die „innere Sicherheit“ Deutschlands bedroht, betonte Nehm gestern noch einmal, da sie ein „allgemeines Klima der Angst und Einschüchterung“ unter den hier lebenden Ausländern hervoriefen. Nachdem der Bundesgerichtshof diese Einschätzung Anfang Januar bestätigte, will Nehm „auch künftig in entsprechend schwerwiegenden Fällen“ die Ermittlungen an sich ziehen. Auch nach den Brandanschlägen in Mölln und Solingen war die Bundesanwaltschaft entsprechend aktiv geworden.
„Terroristische Vereinigungen“ kann Nehm in der rechtsextremen Szene derzeit jedoch nicht erkennen. Hier handele es sich lediglich um Einzeltäter und lose Kleingruppen. In dieser Einschätzung sieht sich Nehm durch eine Entscheidung des Hamburger Oberlandesgerichts bestätigt. Im Fall der „Bewegung in Waffen“ hatte die Bundesanwaltschaft tatsächlich Anklage wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung erhoben, doch das Gericht sah die Gruppierung nicht als verfestigt genug an. „So etwas erhöht natürlich nicht unsere Begeisterung, es in anderen Fällen noch einmal zu versuchen“, erklärte Nehm gestern.
Ermitteln würde der Generalbundesanwalt aber gerne gegen die „zunehmende Flut“ von CDs mit rechtsradikalem Inhalt. Es gebe hierzu bereits Gespräche mit dem Gesetzgeber. „Bisher haben wir keine Zuständigkeit für solche Tonträger, die vor allem aus Skandinavien importiert werden“, klagte Nehm. Wenn die Bundesanwaltschaft solche Fälle künftig von den örtlichen Staatsanwaltschaften übernehmen könnte, wäre dies vor allem auch ein Signal „an das Ausland“.
Zu den Ermittlungen gegen die „Revolutionären Zellen“ (RZ), eine linksradikale Guerilla-Organisation, konnte oder wollte Nehm nur wenig Neues beitragen. In den letzten Wochen waren in Berlin, Frankfurt/Main sowie in Frankreich sechs vermeintliche Mitglieder der „Revolutionären Zellen“ festgenommen worden. Dies war der bisher schwerste Schlag gegen die Guerilla diffusa. Nehm trat gestern aber Vermutungen entgegen, dies habe etwas mit dem Auslaufen der Kronzeugenregelung zum Jahreswechsel zu tun. Mit Blick auf den in Berlin festgenommenen Kampfsportlehrer Tarek M. betonte Nehm: „Wer sachdienliche Aussagen macht, kann auch ohne Kronzeugenregelung mit Strafnachlässen rechnen.“
Die Kronzeugenregelung habe man vor allem in Mordfällen benötigt, „und das steht hier nicht zur Debatte“, so Nehm. Ermittelt wird bisher nur wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie im Hinblick auf einen (noch nicht verjährten) Sprengstoffanschlag aus dem Jahr 1987. Auf die Frage, ob M. im Rahmen eines Zeugenschutzprogramms mit einer neuen Identität ausgestattet werde, erklärte Nehm lakonisch: „M. befindet sich im sichersten Zeugenschutzprogramm, das wir haben: Er sitzt in Untersuchungshaft.“
Auch der CDU-Skandal um Schwarzgelder und geheime Konten sorgte in Karlsruhe für Arbeit. Eine „handvoll“ Bürger hatte Strafanzeige wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ erstattet. Nehm sah jedoch „keinerlei Anlass“, in diese Richtung zu ermitteln. Er verwies vielmehr auf das Strafgesetzbuch, wo klar geregelt ist, dass eine politische Partei nicht als „kriminelle Vereinigung“ verfolgt werden kann.
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