piwik no script img

Flug rettete Leben – keine Strafe

Das Amtsgericht hat gestern ein Betrugsverfahren gegen eine 43-jährige Hamburgerin eingestellt. Die Frau war angeklagt, 35.000 Mark für einen von ihr organisierten Krankentransport für eine 74-Jährige von der Kanarischen Insel Lanzarote nach Hamburg nicht bezahlt zu haben. Das Geld war aber bereits vom Sohn der alten Frau bezahlt worden.

Die Gastwirtin hatte wegen angeblicher Fluchtgefahr sechs Tage in Untersuchungshaft gesessen. Die 43-Jährige hatte im Januar 1997 von Hamburg aus den Transport durch ein privates Unternehmen für die verunglückte Mutter eines Freundes organisiert. Sie hatte im Eifer auch die Zahlungsverpflichtung unterschrieben. Als kein Geld kam, klagte das Transportunternehmen gegen die 43-Jährige. Zu diesem Zeitpunkt waren die 35.000 Mark aber schon von ihrem Freund beglichen worden.

Als Folge des Zivilverfahrens und wegen der hohen Mahn- und Anwaltskosten schaltete sich die Staatsanwaltschaft ein. Weil die Beschuldigte sich nach einem Umzug nicht gleich umgemeldet hatte, wurde Haftbefehl erlassen und sie musste ins Hamburger Untersuchungsgefängnis. „Mir war wichtig zu helfen, die Frau wäre hops gegangen“, sagte die immer noch aufgebrachte Frau im Anschluss an den Prozess. lno

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen