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Kirche gegen Homo-Ehe

Das ZK der Katholiken sieht in der eingetragenen Partnerschaft eine Aushebelung des Grundgesetzes. Die Angriffe der Union gegen rot-grüne Pläne gehen juristisch ins Leere

FREIBURG taz ■ „Mit diesem Vorhaben schlittert Rot-Grün in die Leitplanken der Verfassung“, warnt die CDU/CSU. Gemeint ist der Plan, für Homosexuelle als Ehe-Ersatz das Instrument der eingetragenen Partnerschaft zu schaffen. Auch die katholische Kirche sieht hierin eine „Aushebelung des im Grundgesetz geforderten besonderen Schutzes von Ehe und Familie“, so gestern Hans-Joachim Meyer, der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken.

Die Aufregung verwundert, denn das rot-grüne Vorhaben ist eigentlich nicht besonders mutig. So sollen homosexuelle Paare nach wie vor in wichtigen Bereichen benachteiligt bleiben. Nach den derzeitigen Plänen bekommen sie kein Adoptionsrecht, nur ein abgeschwächtes Ehegattensplitting und auch für ausländische Partner wird sich die Situation nur bedingt verbessern. So gesehen ist es sachlich falsch, wenn die Union von einer „Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe“ spricht. Dabei wäre auch eine echte Gleichstellung ohne weiteres möglich.

„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“, heißt es im Grundgesetz. Von einer Pflicht, Homosexuelle zu benachteiligen, ist hier offensichtlich nicht die Rede. Der Schutz der Ehe würde auch in keiner Weise reduziert, wenn „eingetragene“ gleichgeschlechtliche Partnerschaften den gleichen Schutz erhielten. Und gegenüber den nichtehelichen Hetero-Lebensgemeinschaften bliebe die Ehe weiter privilegiert. Geht man noch etwas weiter, so fragt sich, warum man überhaupt ein kompliziertes neues Instrument wie die „eingetragenen Partnerschaften“ braucht. Es würde doch genügen, dass Männer auch Männer heiraten können und Frauen auch Frauen. Der verfassungsrechtliche Eheschutz würde dadurch ebenfalls nicht beeinträchtigt. Im Gegenteil würde die Institution der Ehe durch diese Ausweitung eher noch gestärkt – weshalb die Homo-Ehe von radikalen Schwulen und Lesben ja auch abgelehnt wird. Wie das Eigentum ist die Ehe ein „normgeprägter“ Verfassungwert, das heißt: Letztlich bestimmt der Gesetzgeber, was eine Ehe ist, wer sie eingehen kann, welche rechtlichen Folgen sie hat und wie sie wieder geschieden wird. Hierbei könnte der Bundestag ohne weiteres auch gleichgeschlechtliche Ehen erlauben. Union und Kirche behaupten zwar, dass der Bundestag die Ehe für Homosexuelle gar nicht öffnen dürfe, weil das Grundgesetz dies verbiete. Wenn dort von „Ehe“ die Rede ist, dann sei damit ausschließlich die Verbindung von Mann und Frau gemeint. Die Ehe werde „um der Kinder willen“ gefördert, auf deren Zeugung und Erziehung sie zumindest potenziell ausgerichtet ist.

Historisch ist dies zwar richtig, doch sind gerade verfassungsrechtliche Kategorien offen für den Wandel der Verhältnisse. So haben sich auch die einst zusammen gedachten Begriffe „Ehe“ und „Familie“ auseinander entwickelt. Viele Kinder haben keine verheirateten Eltern. Und viele Ehepaare verzichten auf Kinder. Die Ehe hat dadurch an Eigenwert gewonnen, ist vor allem eine persönliche und wirtschaftliche Beistandgemeinschaft geworden. Als solche steht sie selbstverständlich auch Menschen offen, die definitiv keine Kinder bekommen können, zum Beispiel, weil sie zu alt dafür sind. Auch so gesehen ist es nicht überzeugend, dem Bundestag die Zulassung schwuler und lesbischer Ehen zu verwehren. Er müsste es nur wollen. Umgekehrt ist das Parlament zu einer Öffnung der Ehe aber auch nicht verpflichtet. Dies hat 1993 das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Damals hatten 250 homosexuelle Paare bei der „Aktion Standesamt“ das sofortige Recht zur Heirat gefordert – und in Karlsruhe eine juristische Niederlage erlitten. CHRISTIAN RATH

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