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Schule vor Gericht

■ VerfassungsrichterInnen haben entschieden; Klage gegen Hörgeschädigtenschule wurde nach Hamburg zurückverwiesen

Im Streit um die Fusion von Schwerhörigen und Gehörlosenschule entscheiden nun die Gerichte. Verschiedene Eltern, deren Kinder die Schwerhörigenschule besuchen, hatten gegen die Zusammlegung zur Schule für Hörgeschädigte vor dem Bundesverfassungsgericht und vor dem Hamburger Verwaltungsgericht geklagt. Die VerfassungsrichterInnen erklärten sich nun für nicht zuständig und verwiesen den Fall an das Hamburger Verwaltungsgericht. Sie bezeichneten die Frage, ob die Fusion gegen das Hamburger Schulgesetz verstoße, als Ländersache.

Die Schulbehörde versichert derweil, dass für das Schuljahr 2000/2001 noch kein gemeinsamer Unterricht von schwerhörigen und gehörlosen SchülerInnen geplant sei, und dass kein Kind gegen den Willen der Erziehungsberechtigten an gemeinsamen unterrichtlichen Aktivitäten teilnehmen müsse. Die „Eltern AG: Für mehr hörgerichtete Frühförderung“ wertet diese schriftliche Zusicherung als Erfolg ihrer Arbeit, denn die Verfügung der Schulbehörde habe gemeinsamen Unterricht vorgesehen. „Um eine Einstweilige Anordnung gegen die Zusammenlegung zu vermeiden, rudert die Behörde zurück“, heißt es in einer Pressemitteilung der Eltern AG.

Frauke Scheunemann, Sprecherin der Schulbehörde sagt dazu: „Ein gemeinsamer Unterricht war für dieses Schuljahr ohnehin noch nicht geplant.“ Die einzige Aktivität, bei der schwerhörige und gehörlose Kinder zusammen kommen könnten, sei momentan eine freiwillige Fußball AG. „Auch das ist nur ein Angebot. Da können sich die Kinder kennenlernen“, sagt Scheunemann.

Die Eltern von der AG protestieren gegen die Zusammenlegung der Schulen, weil sie befürchten, dass ihre schwerhörigen Kinder gebärden würden statt Lautsprache zu lernen (taz hamburg berichtete mehrfach).

Weil die Schulbehörde versichert hat, dass es vorerst keinen gemeinsamen Unterricht geben wird, verzichten die Eltern auf die Durchsetzung einer Einstweiligen Anordnung. Denn für das Eilverfahren gibt es nun keine Grundlage mehr. Das Gericht kann in aller Ruhe entscheiden.

An der Klage gegen die Fusion halten sie jedoch fest, denn sie glauben, dass Senat und Behörde gegen das Hamburger Schulgesetz verstoßen. Denn das garantiere einen Bestandschutz. Die Eltern AG verspricht: „Sobald eines unserer Kinder, mit für seine Entwicklung abträglichem Gebärdenunterricht konfrontiert werden sollte, wird erneut ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gestellt“. san

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