: Kein Kavaliersdelikt ■ Polizei braucht nicht mehr Rechte
Zum zweiten Mal in einer Woche standen Bremer Polizisten wegen Festnahmen vor Gericht. In beiden Fällen erwiesen sich die Verdachtsgründe – Drogen hier, Falschgeld da – als unhaltbar. Offensichtlich wird das Grundrecht auf Freiheit der Person in Bremen manchmal lax gehandhabt.
Es ist wichtig, dass die Justiz hier Grenzen aufzeigt. Der Generalstaatsanwalt tut gut daran, solche Fälle aus dem Altpapier zu fischen. Das Gericht hat Augenmaß bewiesen: Die Polizisten, die häufig auf schmalem Grat arbeiten, kommen um eine dauerhaft belastende Vorstrafe herum. Gleichzeitig machen die spürbaren finanziellen Auflagen unmissverständlich klar, dass Freiheitsberaubung kein Kavaliersdelikt ist.
Das war bei der Polizei zumindest noch vor zwei Jahren anders. Nur so ist zu erklären, dass Festnahmen routinemäßig undokumentiert über die Bühne gingen. Und ein nach Jahren aus dem Hut gezauberter anonymer Denunziant zeigt, wie einfach sie nachträglich zu rechtfertigen sind. Gerade weil die Assoziationskette von „Afrikaner“ bis „Drogenhandel“ – nicht nur bei Polizisten – häufig kurz ist, muss auch weiterhin vor jeder Personenkontrolle ein begründeter Anfangsverdacht stehen. Deshalb wäre es ein fatales Signal, „verdachtsunabhängige Kontrollen“ im neuen Polizeigesetz zu verankern. Sonst droht Menschen mit dunkler Hautfarbe eine Flut von Kontrollen – zur Festnahme fehlt dann oft nur noch eine Kleinigkeit.
Jan Kahlcke
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