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Keine Daten für Rechtsextreme

■ Datenschützer will Melderegister für Rechte sperren

Rechtsradikale Parteien sollen nicht mehr wie bisher Daten aus Melderegistern erhalten: Das forderte gestern der vom Bremer Senat bestellte Vertreter des Landesbeauftragten für Datenschutz, Sven Holst. „Rechtsradikalen Parteien sollte der Weg zu Bevölkerungsgruppen, die für deren Parolen zugänglich sind, nicht noch mit staatlichen Daten geebnet werden“, sagte Holst, bei dem sich nach eigenen Angaben vermehrt Bürgerinnen und Bürger über rechtsradikale Wahlwerbung beschweren.

Hintergrund: Auch rechtsradikalen Parteien werden von den Meldebehörden vor Wahlen elektronisch fein aufbereitete Daten der wahlberechtigten Bürger zur Verfügung gestellt – in der Regel auf Diskette oder Datenbändern. Dem Datenschützer zufolge fordern die Rechten Name und Anschrift der zu einem bestimmten Stichtag Wahlberechtigten an, sortiert nach Altersgruppen. Die Folge: Die Rechten können insbesondere Jugendliche mit großer Treffsicherheit erreichen. Und: Obwohl die Daten nach der Wahl gelöscht werden müssen, besteht die Gefahr, dass sie kopiert und genutzt werden.

Der Datenschützer fordert den Bund auf, zu prüfen, ob im Melderechtsrahmengesetz bundesweit ein Verbot für die Übermittlung entsprechender Daten an rechtsradikale Parteien aufgenommen werden kann. Falls ein solches Verbot nicht durchsetzbar sei, müsse über eine Einwilligungsregelung den Parteien der Zugriff erschwert werden. taz

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