piwik no script img

homosexuelle ns-opfer

Rechtsausschuss beschließt Rehabilitierung

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat gestern – mit einigen Stimmen aus der Union – beschlossen, homosexuelle NS-Opfer zu rehabilitieren. Dafür soll das NS-Aufhebungsgesetz ergänzt werden. Im Dritten Reich war Homosexualität verboten; zehntausende von Schwulen wurden in KZs ermordet.

Außerdem: Dem Bundestag wird eine Entschließung vorgelegt, nach der auch jene etwa 180.000 homosexuellen Männer rehabilitiert werden, die bis 1969 nach Paragraph 175 (in dessen Nazifassung) denunziert und verurteilt wurden. Der „kollektive Ausgleich“, so der Grünen-Abgeordnete Volker Beck, könne in Form einer „Förderung homosexueller Bürger- und Menschenrechtsarbeit“ stattfinden. Darüber hinaus solle die Bundesregierung Vorschläge unterbreiten, wie „Lücken bei der Entschädigung“ geschlossen werden können. Die Forderung der PDS, die Opfer direkt finanziell zu entschädigen, fand keine Mehrheit.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen