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Jetzt ist Bramfeld dran

■ Oberverwaltungsgericht entscheidet: Worch darf nicht in Elmshorn marschieren

Der Hamburger Neonazi Christian Worch und seine Freien Nationalisten dürfen am Samstag in Elmshorn nicht marschieren. Das hat das Scheswiger Oberverwaltungsgericht (OVG) gestern abend nach dreistündiger mündlicher Erörterung entschieden und damit eine Verfügung des zuständigen Landrats Pinneberg bestätigt. Dieser hatte nur eine stationäre Kundgebung zugelassen. Das OVG begründet das Marschverbot damit, dass die Szene um den Pinneberger Kameradschaftsführer Klemens Otto beim Marsch einen maßgeblich „harten Kern von Straftätern“ bilden werde, der für Mordrohungen und Körperverletzungen verantwortlich ist und ein „Klima der Einschüchterung aufzubauen versucht“. Daran würden auch „verbale Distanzierungen nichts ändern“. Worch hat angekündigt, nun das Bundesverfasungsgericht anzurufen.

Als „schamlose Povokation“ und „Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus“ hat die Regenbogen-Bürgerschaftsabgeordente Heike Sudmann Worchs Plan bezeichnet, am 27. Januar – diesmal durch Bramfeld – marschieren zu wollen. Der 27. Januar, der Tag der Befreiung des KZ-Auschwitz, ist vom Ex-Bundespräsidenten Roman Herzog zum „Gedenktag der Deutschen“ an den Holocaust erklärt worden. Worch hat inzwischen an dem Datum offiziell die Demo mit Trommeln und Marschmusik angemeldet, für die bereits seit Tagen unter den Rechten im Internet geworben wird. Offizieller Anlass des Spektakels „Demo statt Infotisch“ ist das Verbot eines rechten Infostandes durch das Bezirksamt Wandsbek. Der Regenbogen verlangt von der Innenbehörde ein Verbot des rechten Spuks.

Peter Müller

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