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Keulen leicht gemacht

Weit reichender Spielraum für Verbraucherschutzministerin Künast. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über Tötungsverbot jetzt bedeutungslos

BERLIN taz ■ Der Bundestag hat gestern mit großer Mehrheit ein BSE-Maßnahmengesetz beschlossen. Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) kann künftig per Rechtsverordnung unter anderem bestimmen, dass jeweils die ganze Herde zu töten ist, wenn in einem bestimmten Stall ein BSE-Fall auftritt. Bisher war diese Herdenkeulung nur freiwillig möglich.

Diese Änderung im Tierseuchengesetz war erst vor einer Woche von den rot-grünen Regierungsfraktionen eingebracht und im Bundestag in einem Schnellverfahren beraten worden. Zugestimmt hat gestern auch die CDU/CSU, während sich die PDS enthielt und die FDP dagegen stimmte.

Gerald Thalheim (SPD), der parlamentarische Staatssekretär von Künast, betonte, dass die Regierung von der Herdenkeulung abgehen werde, sobald sie das „vor den Verbrauchern verantworten kann“. Derzeit sei die Herdenkeulung aber auch im Interesse der betroffenen Bauern, da sie nach einem BSE-Fall ohnehin keine Abnehmer für ihr Fleisch und ihre Milch finden würden. Freidemokrat Ulrich Heinrich hätte in Deutschland jedoch lieber das Schweizer Modell eingeführt. Danach bleiben Höfe mit BSE-Fällen anonym, und es werden nur gleich alte Tiere getötet.

Welche Lücken bisher im Tierseuchenrecht bestehen, machte gestern eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts deutlich. Es kippte das generelle Tötungsgebot für 5.200 Rinder aus Großbritannien, Irland und der Schweiz, das in der 1997 erlassenen 2. BSE-Schutzverordnung enthalten war. Eine derart weit gehende Maßnahme sei nicht vom Tierseuchengesetz gedeckt.

Geklagt hatte ein Bauer aus Baden-Württemberg, dessen Galloway-Kuh „Robina“ ebenfalls geschlachtet werden sollte. Schon vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte er Recht erhalten, worauf die Kuh am Leben blieb und bis heute nicht an BSE erkrankte.

Die Berliner Richter bestätigten nun das damalige Schlachtverbot, weil die Tiere weder generell als BSE-verdächtig noch als „Infektionsherd“ gelten konnten. Ob BSE überhaupt eine Seuche im Sinne des Gesetzes darstellt – manche Gerichte hatten dies bezweifelt –, konnte das Bundesverwaltungsgericht deshalb offen lassen.

Dieses Urteil trifft die Berliner BSE-Politik allerdings nicht sehr hart. Künftig können auch in diesen Fällen die gestern im Bundestag beschlossenen Möglichkeiten für „vorbeugenden Verbraucherschutz“ genutzt werden. Aus Hessen wurde gestern ein erneuter BSE-Verdachtsfall gemeldet. Es handelt sich um eine 28 Monate alte Kuh. Der betroffene Hof wurde gesperrt.

CHRISTIAN RATH

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