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im wortlaut

Empfehlungen des CDU-Ehrenrats

„Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich [. . .] kein Verstoß gegen Strafrechtsvorschriften ergeben hat [. . .] und dass es in keinem Fall zu einer persönlichen Bereicherung gekommen ist, empfiehlt der Ehrenrat, die Verstöße gegen die Verhaltensregeln der CDU wie folgt zu ahnden: [. . .]

1. Bei den Herren Neuling und Wienhold [. . .] die Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung von Parteiämtern auf Zeit als Ordnungsmaßnahme auszusprechen.

2. Bei Herrn Landowsky einen scharfen Verweis als Ordnungsmaßnahme [. . .] auszusprechen. Von Herrn Landowsky wird erwartet, dass er die Bedeutung dieser Ordnungsmaßnahme in ihrer Wirkung auf die Öffentlichkeit verantwortungsvoll bedenkt.

3. Bei Herrn Buwitt einen scharfen Verweis als Ordnungsmaßnahme [. . .] auszusprechen.

4. Herrn Wilczek eine Verwarnung [. . .] zu erteilen.

Der Ehrenrat nimmt die Vorgänge zum Anlass, alle Parteimitglieder [. . .] erneut auf die bestehenden Regelungen in Geldangelegenheiten hinzuweisen [. . .].

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