piwik no script img

Verfahren gegen Gynäkologen

BERLIN taz ■ Der Berliner Gynäkologe Hazem F., der sich bereit erklärt hatte, eine Genitalverstümmelung bei einem Mädchen durchzuführen, muss mit einem berufsrechtlichen Verfahren rechnen. Die Ärztekammer Berlin kündigte an, ein Untersuchungsverfahren gegen den Arzt einzuleiten, das mit einer Anklage vor dem Berufsgericht enden könnte. Ein solches Angebot verstoße gegen die Ethik des ärztlichen Berufs, sagte Sven Niemeck, Jurist der Berliner Ärztekammer, der taz. Das ARD-Magazin „Report Mainz“ hatte 1999 eine Aufzeichnung mit versteckter Kamera gesendet, in der Hazem F. das Angebot unterbreitete. Daraufhin verklagte der Arzt die ARD. Am Dienstag befand das Berliner Landgericht, dass sein Angebot, entgegen seiner Aussage, zweifelsfrei ernst gemeint war. Vor dem Berufsgericht droht dem Arzt nun eine Geldstrafe. Strafrechtlich wird gegen Hazem F. nicht vorgegangen – die Vorbereitung einer Straftat allein reicht für eine Anklage nicht aus. OES

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen