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„Tarek Mousli hat geschossen“

Die ehemalige Lebensgefährtin von Tarek Mousli belastet den Kronzeugen im Berliner RZ-Prozess

„Er hat mir gesagt, dass er geschossen hat!“ – Karmen T. hielt auch auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin Gisela Hennig daran fest: Ihr damaliger Lebensgefährte, der Kronzeuge im Berliner RZ-Prozess, Tarek Mousli, habe damals, 1987, gezielt auf die Beine des Richters geschossen.

Die junge Frau aus Ostberlin macht einen konzentrierten, ernsthaften Eindruck. Warum sie nicht schon bei ihrer ersten polizeilichen Vernehmung im April 1999 über den Anschlag auf den Asylrichter am Bundesverwaltungsgericht, Günther Korbmacher, berichtet habe, will das Gericht wissen. „Weil ich Angst hatte.“ Sie habe die Situation nicht überschauen können. Deshalb habe sie nur auf die gestellten Fragen geantwortet.

Tarek Mousli bestreitet die Darstellung seiner damaligen Lebensgefährtin. Karmen T. müsse da „etwas verwechseln“, sagte er vor zwei Wochen vor Gericht. Bereits die Bundesanwaltschaft versuchte während des Prozesses gegen Mousli im Dezember 2000, die Glaubwürdigkeit der Zeugin zu untergraben.

Dabei gab es einmal Zeiten, da sah die BAW die Sache ganz anders. Wie gestern überraschend bekannt wurde, sollte Karmen T. in das Zeugenschutzprogramm des Bundeskriminalamtes aufgenommen werden.

Ein entsprechendes Angebot wurde ihr vor der Verhaftung Mouslis im November 1999 unterbreitet. Damals war er unter dem Vorwurf der „Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung“ in Haft genommen worden. Der Haftbefehl stützte sich dabei im Wesentlichen auf die Zeugenaussagen von Karmen T.

Als Mousli jedoch begann, umfangreiche Aussagen zu machen, hörten alle Kontakte zwischen Karmen T. und den Ermittlungsbehörden auf. Nicht einmal zu den widersprüchlichen Aussagen zur Tatbeteiligung am Korbmacher-Anschlag wurde sie verhört. Die Vernehmung der Zeugin wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt.

MARTIN BECK

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