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Des Richters verlängerter Oberschenkel

Vor dem Landgericht wurde ges-tern erneut über die Tumulte in einer Verhandlung des damaligen Strafrichters Ronald Schill prozessiert, die zu dessen Anklage wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung geführt hatten. Erneut stand Matthias R. vor Gericht, den Schill im Mai 1999 inhaftieren und fast drei Tage in Untersuchungshaft sitzen ließ. Der damalige Zuschauer in einem Strafverfahren soll eine Wachtmeisterin bei seiner Festnahme getreten haben. Dafür hatte ihn das Amtsgericht im Februar zu 1000 Mark Geldstrafe verurteilt.

Die Wachtmeisterin hatte damals nach der Verhandlung nicht angezeigt, verletzt worden zu sein. Erst drei Wochen später, als sie aus der Zeitung von der Strafanzeige gegen Schill wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung erfuhr, will sie sich an Schmerzen am Oberschenkel erinnert haben. Der Richter der ersten Instanz hatte vor der Verhandlung Einstellung beantragt, weil er den Vorwurf für eine Bagatelle hielt. Dem aber widersprach die Staatsanwaltschaft. Gegen die Verurteilung hatten R. er selbst und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. ee

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