: NPD droht jetzt mit Wahlanfechtung
Bundesverfassungsgericht lehnt Antrag der Rechtsextremen auf Auszahlung von Wahlkampfgeldern als unzulässig ab
FREIBURG taz ■ „Wenn wir nicht bald Rechtsschutz bekommen, werden wir die Bundestagswahl anfechten“, erklärte NPD-Anwalt Horst Mahler gestern gegenüber der taz. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor einen Antrag der Partei auf Eilrechtsschutz als „unzulässig“ abgelehnt. Damit muss die NPD weiter auf die staatliche Parteienfinanzierung warten, deren Auszahlung Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) derzeit verweigert.
Gegen die NPD läuft seit Anfang 2001 ein Verbotsverfahren in Karlsruhe. Jetzt kam Thierse auf die Idee, der NPD zustehende Gelder nur noch auszuzahlen, wenn diese Bürgschaften in gleicher Höhe bietet. Offiziell soll damit eine Rückzahlung der Gelder sichergestellt werden, falls die NPD am Ende tatsächlich verboten wird. Doch eigentlich will Thierse damit die Partei jetzt schon politisch treffen. „Es ist ein skandalöser Zustand, dass der demokratische Staat die demokratiefeindlichen Aktivitäten einer Partei sogar mitfinanziert. Diesen Zustand möchte ich gerne beenden“, sagte Thierse in einem Interview mit der Welt.
Konkret geht es derzeit um die Summe von 111.850 Euro, eine vierteljährliche Teilzahlung, die am 15. Mai fällig gewesen wäre. Die NPD sagt, sie könne Bürgschaften in dieser Höhe nicht leisten, sah deshalb die Chancengleichheit im Wahlkampf verletzt und verlangte eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts.
Dort wurde der NPD-Antrag nun aber aus nahe liegenden Gründen abgelehnt. Für Streitfragen des Parteiengesetzes seien die Verwaltungsgerichte zuständig, heißt es in dem gestern bekannt gewordenen Beschluss. Dort könne die Partei auch Eilrechtsschutz erhalten. Auch die CDU kämpft derzeit gegen die von Thierse wegen der hessischen Schwarzkonten verfügte Kürzung ihrer Zuweisungen vor den Verwaltungsgerichten.
„Ich werde heute noch einen Schriftsatz beim Berliner Verwaltungsgericht einreichen“, erklärte Mahler gestern. „Wenn bis Anfang Juli das Geld nicht ausbezahlt wird, dann ist unser Wahlkampf massiv gefährdet.“ Von 12 Angestellten müssten 8 entlassen werden, außerdem könnten Aufträge für Wahlkampfmaterialien nicht erteilt werden. Die Partei will deshalb dann nachträglich die Wahl anfechten.
Das Verbotsverfahren in Karlsruhe soll im Oktober, also erst nach der Wahl, fortgesetzt werden. CHRISTIAN RATH
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