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Aluvögel im Süßwasserwatt

Trotz aller Proteste: Der Hamburger Flugzeugbauer Airbus feiert morgen Richtfest auf dem ehemaligen Vogelschutzgebiet im Mühlenberger Loch

HAMBURG taz ■ Der Flugzeugkonzern Airbus wird am morgigen Dienstag Richtfest feiern für die erste Produktionshalle des Jumbo-Konkurrenzmodell A 380. Ort der Veranstaltung: die Elbbucht vor den Wassertoren Hamburgs, dem Mühlenberger Loch. Der Sturmlauf von Anwohnern und Naturschützern gegen das Projekt, für das ein Teil des international geschützten Feuchtgebietes zugeschüttet werden musste, lässt die Veranstalter kalt.

Die neue Halle steht auf mindestens vier Metern Sand, der auf das Schlickwatt im östlichen Teil der Elbebucht geschüttet wurde – einem einzigartigen Feuchtgebiet. Viele Vögel gefährdeter Arten, darunter Löffel-, Krickenten und Zwergmöven, rasten hier. Doch allen Umweltkriterien zum Trotz beschlossen vor einigen Jahren alle in der Bürgerschaft vertretenen Parteien – einschließlich der Grün-Alternativen Liste –, Hamburg zum drittgrößten Flugzeugproduktionsstandort der Welt zu avancieren, nach Seattle (Boeing) und Toulouse (Airbus).

Zweitausend zusätzliche Arbeitsplätze soll durch Montage und Innenausstattungsarbeiten des Riesenairbus in der Region geschaffen werden. Eine Bekräftigung dieses Versprechens brachte Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) erst in der vergangenen Woche aus dem Airbus-Hauptsitz in Toulouse mit. Hinzu kommen sollen weitere tausend Arbeitsplätze bei Zulieferern und nochmals tausend in anderen Branchen.

Uldall war nach Toulouse geflogen, nachdem bekannt geworden war, dass Hans-Joachim Gante, der Chef der sieben deutschen Airbuswerke, seinen Hut nehmen muss. Gante soll zum Jahreswechsel Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie werden. In Hamburg hatte das zu Befürchtungen Anlass gegeben, der deutsche Einfluss bei Airbus und damit das deutsche Stück vom Produktionskuchen könnte kleiner werden.

Das Verwaltungsgericht hatte am 10. September zwei Anwohnern Recht gegeben, die gegen die zu erwartende Lärmbelästigung durch zusätzliche Starts und Landungen klagten. Die privaten Interessen der Anlieger seien höher zu bewerten als die privaten Interessen des Airbuskonzerns, so der Richterspruch. Die Werkerweiterung sei nicht gemeinnützig, wie die Bürgerschaft das per Gesetz festzustellen versucht hat. Denn es handle sich nicht um einen öffentlichen Flughafen, sondern um einen „privaten Werkslandeplatz“. Einen Baustopp zu verhängen, hielten die Richter allerdings nicht für nötig. GERNOT KNÖDLER

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