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Beerdigung möglich

Stuttgarter Staatsanwaltschaft ordnet die Herausgabe des Meinhof-Gehirns an die beiden Töchter an

HAMBURG afp ■ Die zwei Töchter von Ulrike Meinhof dürfen nun entscheiden, was mit dem Gehirn ihrer 1976 gestorbenen Mutter geschehen soll. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat angeordnet, dass der Magdeburger Professor Bernhard Bogerts das Gehirn herausgeben muss. Bogerts hatte es ohne Wissen der Angehörigen zu Forschungszwecken aufbewahrt, weil er davon ausgeht, dass Ulrike Meinhof wegen eines Gehirndefektes womöglich nicht voll schuldfähig gewesen war.

Den Angaben der Stuttgarter Staatanwaltschaft zufolge soll das Gehirn zunächst in die Tübinger Gerichtmedizin gebracht und dann im Einvernehmen mit den Töchtern entschieden werden, ob es bestattet oder pietätvoll beseitigt werden soll. Die Meinhof-Tochter Regine Röhl hatte zuvor bereits eine Strafanzeige wegen Störung der Totenruhe ihrer Mutter eingereicht.

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