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die dritte meinungDie Verbrechen des Assad-Regimes müssen in Deutschland weiterhin verfolgt werden, sagt Anwalt Kaleck

Wolfgang Kaleck gründete 2007 gemeinsam mit international aktiven AnwältInnen das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin, dessen Generalsekretär er seitdem ist.

In den letzten Dekaden, vor allem aber nach dem Aufstand 2011, wurden in syrischen Gefängnissen Zehntausende Menschen willkürlich festgenommen und gefoltert. Systematische Folter gehört quasi zur DNA des Herrschaftssystems der Assad-Regierungen.

Rechtlich handelt es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit und um Kriegsverbrechen, Völkerstraftaten also. Da vor Ort an eine Justiz, die die aktuell Herrschenden vor Gericht stellt, nicht zu denken ist, da der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag oder ein UN-Sondertribunal nur mit Zustimmung des UN-Sicherheitsrates aktiv werden könnten, bleibt als Alternative nur die Strafverfolgung à la Pinochet nach dem Prinzip der Jurisdiktion.

Da hat sich allerdings in Deutschland in letzter Zeit einiges getan: Hier gilt das Weltrechtsprinzip umfassend, hier untersuchen die zuständigen Bundesanwälte in Karlsruhe seit 2011 die syrischen Verbrechen und in der hier ansässigen Exilgemeinschaft sind Hunderte von AktivistInnen und Opposi­tio­nellen.

Aus diesem Grund haben Folterüberlebende aus Syrien gemeinsam mit den syrischen Anwälten Anwar al-Bunni, Mazen Darwish und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) im März 2017 beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe eine Strafanzeige gegen hochrangige Geheimdienstfunktionäre der Regierung Assad erstattet. Im September 2017 folgte eine weitere Strafanzeige.

Dank der Arbeit von al-Bunni und Darwish und ihrer Organisationen SCM und SCLSR sowie der Unterstützung durch die Heinrich Böll Stiftung arbeitet das ECCHR an weiteren Strafanzeigen wegen Menschenrechtsverbrechen in verschiedenen Haftanstalten der syrischen Geheimdienste und des Militärs .

Am 8. November werden die genannten Organisationen – mit Amnesty International Deutschland – sowie Fol­ter­überlebende und Anwält_innen aus Syrien in Berlin in der Heinrich-Böll-Stiftung über die laufenden Ermittlungen und künftige Syrienverfahren diskutieren.

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