das portrait: Karin Luckey lässt andere reden
Karin Luckey ist nicht zu sprechen. Zum Thema Meinungsfreiheit der Studierenden und zum heutigen Verfahren vor dem Bremer Verwaltungsgericht lässt die Rektorin der Hochschule Bremen lediglich ihren Sprecher sagen: „Unserer Meinung nach ist die Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt.“ Und nein, er glaube nicht, dass Frau Luckey der Verhandlung persönlich beiwohnen werde.
Der Asta der Hochschule Bremen hat auf den heutigen Tag lange gewartet: Bereits vor zwei Jahren hat der Studierendenausschuss Klage gegen seine Rektorin eingereicht. Der Vorwurf lautet: Die Hochschule beschränke ihn in seiner Meinungsfreiheit. Anlass war ein Transparent, das Mitglieder des Asta an eine Hochschulwand gehängt hatten: „Wir bilden zum Töten aus“ stand da weiß auf tarnfarben, daneben Logos von Hochschule und Bundeswehr. Grund für das Plakat: Im Internationalen Frauenstudiengang Informatik wurden neuerdings Plätze für zehn Studentinnen der Bundeswehr vorgehalten – in den Augen der Studierenden ein klarer Verstoß gegen die Zivilklausel der Hochschule.
Das sah das Rektorat anders. Es setzte sein Hausrecht durch und verwies auf festgelegte Flächen für Plakate aller Art, die auch der Asta nutzen dürfe. Das Transparent musste weg. Und der Asta reichte Klage ein. Man wolle die Meinungsfreiheit nicht einschränken, hieß es damals aus dem Rektorat, vielmehr habe man Schaden von der Hochschule abwenden müssen, denn das Banner sei „rufschädigend“. Schließlich bilde der Studiengang nur ziviles Personal der Bundeswehr aus.
Wenig später allerdings verbot das Rektorat erneut ein Transparent – eines, dass gar nichts mit der Hochschule zu tun hatte: Es rief nämlich zu einer Demonstration gegen einen AfD-Parteitag auf. Diesmal berief sich die Hochschule auf ihre Hausordnung: Die sehe vor, dass Plakate zuvor dem Rektorat vorgelegt werden müssten.
Bei diesen Konflikten ist die 64-jährige Luckey nie persönlich in Erscheinung getreten. Die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlerin, die seit 2008 Rektorin ist, äußerte sich lediglich zu dem Vorwurf, die Zivilklausel verletzt zu haben: Es kämen ja keine Soldatinnen, sondern nur angehende Beamtinnen der Bundeswehrverwaltung. Das Thema Meinungsfreiheit überließ sie ihrem Sprecher oder eben dem „Rektorat“. Simone Schnase
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