Zweckentfremdung von Wohnraum: Wohnungen zurückgeholt

20.000 einst zweckentfremdete Wohnungen, davon 6.500 Ferienappartements sind wieder Mietwohnungen. Bei Leerstand greift das Gesetz kaum.

Ein Bett in einer Ferienwohnung

Wohnen kann man das nicht nennen Foto: dpa

BERLIN taz | Gegen zweckentfremdete Wohnungen, die nicht als solche genutzt werden, wurden seit Inkrafttreten des Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetzes 2014 bis Ende Juni dieses Jahres insgesamt 38.545 Verfahren eröffnet. Dabei konnten 20.468 Wohnungen dem regulären Mietwohnungsmarkt zurückgeführt werden.

Das geht aus einer noch unveröffentlichten Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schenker hervor, die der taz exklusiv vorliegt. Für Schenker ein Zeichen, dass „das Zweckentfremdungsverbot wirkt“. Er sagt: „In Zeiten der Wohnungsnot ist es alles andere als ein Kavaliersdelikt, eine Wohnung zu anderen Zwecken als zum Wohnen zu nutzen.“

Die meisten Wohnungen zurückgewonnen wurden demnach mit fast 4.000 in Tempelhof-Schöneberg, dicht gefolgt von Friedrichshain-Kreuzberg. Dass die Innenstadtbezirke die Nase vorn haben, liegt auch daran, dass dort die Anzahl an Ferienwohnungen am größten ist.

Berlinweit konnten bislang, trotz aller Schwierigkeiten bei der Ermittlung illegaler Ferienappartements und der Verweigerungshaltung von Airbnb, Daten herauszurücken, 6.485 ehemalige Ferien- wieder in Mietwohnungen umgewandelt werden. Angesichts eines geschätzten dauerhaften Angebots von 20.000 Ferienwohnungen eine übersichtliche Zahl.

Legal dürfen Ferienwohnungen seit einer Gesetzesverschärfung 2018 nur betreiben werden, wenn dies das Bezirksamt ausdrücklich genehmigt und eine Registriernummer vergibt. 2.944-mal ist das geschehen. Die Mehrheit der Ferienwohnungen wird demnach weiterhin illegal vermietet; bei einem Nachweis drohen den Anbietern hohe Strafen.

Nur ein Drittel der Strafen eingetrieben

Auch die Summe der Strafgelder, die insgesamt für die Zweckentfremdung von Wohnraum verhängt wurden, hat Schenker abgefragt. So wurden in den vergangenen Jahren insgesamt 7,4 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt, fast die Hälfte davon in Friedrichshain-Kreuzberg. Tatsächlich eingetrieben wurden bislang allerdings nur Strafen in Höhe von 2,2 Millionen Euro.

Wenig durchschlagskräftig ist das Gesetz bei der Bekämpfung von illegalem Leerstand, der bereits ab drei Monaten beginnt. Hier gelang es über den gesamten Zeitraum lediglich bei 757 Wohnungen, diesen zu beenden. Ernüchternd ist auch die Bilanz beim Abriss von Wohnraum. Für etwa 2.200 Wohnungen wurden Abrissanträge positiv beschieden. Ver­mie­te­r:in­nen versuchen dafür mit, so Schenker, oft zweifelhaften Gutachten nachzuweisen, dass eine Sanierung teurer wäre als zehn Jahresmieten. Wird das akzeptiert, müssen sie nicht einmal Ersatzwohnraum schaffen.

Schenker hofft daher auf eine weitere Schärfung des Gesetzes: „Wie im Koalitionsvertrag verabredet, wollen wir das Zweckentfremdungsverbot weiter anpassen und es zu einem Wohnraumschutzgesetz erweitern.“ Bezirke sollen in die Lage versetzt werden, „noch konsequenter“gegen illegale Nutzungen und Leerstand vorzugehen.

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