Das bleibt von der Woche II: Urteil ohne dramatische Folgen
Es gibt Schlimmeres als die Ausnahme beim Ferienwohnungsverbot.
Während andere Leute Urlaub machen, viele gerne auch in Berlin, arbeiteten die Beschäftigten des Verwaltungsgerichts weiter – und bescherten der Stadt und ihren BesucherInnen am Dienstag ein Urteil, das für Aufregung sorgte. Eigentümer von Zweitwohnungen unterliegen nicht dem Zweckentfremdungsverbot, sie dürfen ihre Immobilien an Feriengäste vermieten, entschieden die Richter. Und schufen damit die erste Ausnahme vom Ferienwohnungsverbot.
Schlecht gemacht ist das Gesetz!, schimpften die einen. Jetzt werden sich noch mehr Bonzen eine Zweitwohnung in Berlin kaufen!, stöhnten die anderen. Mit diesem Urteil stehe die gesamte Stadtentwicklungsstrategie der SPD auf der Kippe!, warnte gar ein Kollege – und stellte die Einschränkung des Zweckentfremdungsverbots auf eine Stufe mit dem Scheitern der Mietpreisbremse.
Das trifft die Sache aber nicht. Es war nie zu erwarten, dass das Ferienwohnungsverbot die Mietsteigerungen in Berlin ernsthaft drosseln würde. Dafür sind die Zahlen zu gering. Schätzungen zufolge gibt es 24.000 Unterkünfte in der Stadt. Ferienwohnungen machen also nur 1,2 Prozent aller 1,9 Millionen Berliner Wohnungen aus.
Die öffentliche Debatte über das Verbot war ungleich größer. Doch ging es dabei immer auch um Symbolpolitik. Falsch ist das Gesetz deshalb noch lange nicht: Jede Wohnung, die dem normalen Mietmarkt wieder zur Verfügung steht, ist schließlich ein Gewinn.
Ja, es kann sein, dass der ein oder andere das Urteil als Schlupfloch nutzt und seine Wohnung als Zweitwohnung doch wieder an Touristen vermietet. Dramatisch sind die Folgen des Urteils aber sicher nicht.
Die Mietpreisbremse betrifft dagegen alle neuen Mietverträge der Stadt. Wäre sie gut gemacht, hätte sie großen Einfluss auf die Entwicklung des Marktes. Ihre Wirkungslosigkeit ist ungleich schlimmer. Darüber sollte man sich wirklich aufregen.