Zuwanderung in die Schweiz: Nur nach Bedarf
Nach der Volksinitiative gegen „Masseneinwanderung“ legt die Regierung nun ein Gesetz vor. EU-Bürger sind von der Regelung noch nicht betroffen.
GENF taz | Die Schweiz will den Zuzug von AusländerInnen ab Februar 2017 durch Höchstzahlen begrenzen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf legte der Bundesrat, die siebenköpfige Regierung in Bern, am Mittwoch den beiden Parlamentskammern National- und Ständerat vor.
Mit dem Gesetz soll die von der rechtspopulistischen Schweizer Volkspartei (SPV) lancierte Volksinitiative zur „Begrenzung der Masseneinwanderung“ umgesetzt werden, die bei der Abstimmung am 9. Februar 2014 eine knappe Mehrheit gefunden hatte. Die Gesetzesvorlage gilt allerdings zunächst nur für AusländerInnen aus Staaten außerhalb der EU. Denn Zuzugskontingente für EU-BürgerInnen würden gegen das bilaterale Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen Bern und Brüssel verstoßen und werden von der EU daher strikt abgelehnt.
Die Hoffnung des Bundesrats, die EU in dieser Frage bis Februar 2017 doch noch zu einem Entgegenkommen zu bewegen, werden von fast allen Parteien, Medien und Experten als unrealistisch eingeschätzt. Als wahrscheinlich gilt, dass es zu einer erneuten Volksinitiative und -abstimmung zum Thema „Masseneinwanderung“ kommt.
Die Gesetzesvorlage nennt keine konkreten Höchstzahlen für den Zuzug von AusländerInnen. „Mit Rücksicht auf das gesamtwirtschaftliche Interesse“ sollen die Höchstzahlen ab 2017 immer nur für ein Jahr und nach Absprache mit der Wirtschaft und den 26 Kantonen festgelegt werden. Der Entwurf legt jedoch fest, dass künftig bei der Besetzung von Arbeitsplätzen Schweizer StaatsbürgerInnen grundsätzlich den Vorrang erhalten müssen.
Erleichterungen für Flüchtlinge
Außer in Bereichen, wo es einen allgemeinen Arbeitskräftemangel gibt, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob es geeignete Schweizer Arbeitskräfte gibt, bevor für Ausländer eine Arbeitserlaubnis ausgestellt wird. Um die Einwanderung zu reduzieren, will die Regierung zudem das inländische Arbeitskräftepotenzial stärker ausschöpfen. So soll die Integration von im Land lebenden Ausländern und von Menschen mit einer Behinderung stärker gefördert werden. Im Medizinbereich sollen die Bildungsangebote ausgebaut werden, Asylsuchende und Flüchtlinge ohne spezielle Genehmigung eine Arbeit annehmen dürfen.
Eine einseitige Festlegung von Höchstzahlen bei der Zuwanderung für EU-BürgerInnen würde laut der EU-Kommission zu einer Kündigung nicht nur des Personenfreizügigkeitsabkommens, sondern auch der übrigen sechs bilateralen Abkommen zwischen Brüssel und Bern führen. Sollte es in dieser Frage bis Februar 2017 keine Einigung geben, sind neue Volksinitiativen zur Abstimmung über die bilateralen Verträge mit der EU oder auch über einen Beitritt der Schweiz zur EU wahrscheinlich.
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