Zulassung des Pestizids Glyphosat: Ämter wegen Betrugs angezeigt

Umweltschützer werfen zwei Behörden Betrug vor, weil diese die Gefahren des Unkrautvernichters nicht „objektiv“ bewertet hätten.

Drei Kanister mit glyphosathaltigem Mittel

Weiße Weste: Schön abgepackt sehen sie harmlos aus, die glyphosathaltigen Mittel Foto: dpa

Mehrere Umweltorganisationen haben zwei Behörden angezeigt, die an der Zulassung des Pestizids Glyphosat beteiligt waren. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) seien der Körperverletzung, des Betrugs und des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz verdächtig, heißt es in der Anzeige, die der österreichische Verband Global 2000 am Montag veröffentlicht hat.

Glyphosat ist der meistverkaufte Pestizidwirkstoff. Im März 2015 stufte ihn die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ ein. Die Wissenschaftler beriefen sich insbesondere auf beunruhigende Ergebnisse von Tierversuchen. Rückstände der Chemikalie finden sich immer wieder in Lebensmitteln.

Zudem zerstört Glyphosat so gut wie alle nicht gentechnisch veränderten Pflanzen auf dem Feld und damit laut Umweltbundesamt auch Nahrung beispielsweise für Vögel. Dennoch befanden das BfR und die Efsa, der Wirkstoff sei bei korrekter Anwendung sicher. Auf dieser Grundlage haben die EU-Staaten am 27. November zugestimmt, ihn für weitere 5 Jahre zuzulassen.

Die Behörden hätten jedoch entgegen der EU-Pestizidverordnung 1107/2009 „keine unabhängige, objektive und transparente Bewertung der gesundheitlichen Risiken“ vorgenommen, so die Umweltschützer. Es seien „Gesundheitsschäden“ zu befürchten. Das BfR habe mehrere Studien zu den Gefahren „gar nicht selbst bewertet“, sondern Analysen wortwörtlich aus dem Zulassungsantrag der Hersteller übernommen.

Die Efsa wies die Vorwürfe zurück. Zu allen habe sich die Behörde bereits geäußert. Das BfR erklärte: „Es obliegt nunmehr der Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob hier der Anfangsverdacht einer Straftat besteht.“

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