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Zukunft der KünstlersozialkasseMehr Prüfungen für mehr Einnahmen

Weil immer weniger Firmen die Künstlersozialabgabe tragen mussten, droht die KSK zu zerbrechen. Ein Gesetzesentwurf sieht nun regelmäßige Kontrollen vor.

Auch sie müssen Künstlersozialabgabe zahlen: Theater. Bild: dpa

MÜNCHEN epd | Die Deutsche Rentenversicherung soll Unternehmen künftig regelmäßiger kontrollieren, um den Erhalt der Künstlersozialkasse zu sichern. Dies geht aus dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes“ hervor, über den die Süddeutsche Zeitung am Dienstag berichtete. „Ein effizientes Prüfverfahren soll künftig die Belastungen für Wirtschaft und Verwaltung minimieren und gleichzeitig Abgabegerechtigkeit herstellen“, heißt es in dem Entwurf, der dem Blatt vorliegt.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) setzt damit den Koalitionsvertrag um. Union und SPD hatten darin eine regelmäßige Prüfungen der Unternehmen angekündigt, um die Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe zu erhöhen und so die Künstlersozialversicherung zu erhalten.

Dem Gesetzentwurf zufolge muss die Rentenversicherung von 2015 an alle Unternehmen, die schon jetzt die Künstlersozialabgabe zahlen, sowie alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten alle vier Jahre prüfen. Bei Firmen mit weniger Mitarbeitern soll demnach die Rentenversicherung 40 Prozent in dem Vier-Jahres-Rhythmus kontrollieren, so „dass der durchschnittliche Prüfturnus in dieser Gruppe zehn Jahre beträgt“.

Weiter ist in dem geplanten Gesetz vorgesehen, eine Bagatellgrenze von 450 Euro im Jahr einzuführen, bis zu der an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilte Aufträge abgabefrei bleiben sollen. Außerdem soll die Künstlersozialkasse ein eigenes Prüfrecht erhalten.

20 Millionen Euro Gewinn geplant

Die Rentenversicherung hatte in der Vergangenheit argumentiert, zusätzliche Kontrollen kosteten 50 Millionen Euro jährlich, der Aufwand sei damit größer als der Nutzen. Das Arbeitsministerium sprach dagegen von Zusatzkosten in Höhe von 5 Millionen. In dem Entwurf kalkuliert das Ministerium nun mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 12,3 Millionen Euro – bei Zusatzeinnahmen von 32 Millionen Euro.

Das Arbeitsministerium will seinen Entwurf dem Bericht zufolge noch in dieser Woche an die anderen Ressorts schicken. Am 30. April soll das geplante neue Gesetz bereits das Kabinett passieren und noch vor der Sommerpause den Bundestag, um den Abgabesatz 2015 stabil halten zu können.

Die Künstlersozialversicherung, die die Hälfte der Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung von knapp 180.000 dort versicherten Künstlern übernimmt, finanziert sich zu knapp einem Drittel durch die Künstlersozialabgabe. Diese müssen zum Beispiel Verlage, Theater oder Unternehmen, die für ihre Produkte werben, auf Honorare an Künstler, Texter oder Autoren zahlen.

Die Kontrollen durch die Rentenversicherung waren aber vorübergehend so lasch, dass die Prüfungen „zwischenzeitlich kaum noch Einnahmen“ brachten, wie in dem Entwurf angemerkt wird. 2014 war die Abgabe daher von 4,1 auf 5,2 Prozent geklettert. Nahles hatte gewarnt: Ein weiterer deutlicher Anstieg könnte „die Akzeptanz für das System der Künstlersozialversicherung gefährden“.

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