piwik no script img

Zugriff auf Daten von Smarthome-GerätenJustizministerium warnt Ermittler

Nach dem Vorstoß Horst Seehofers kommt Kritik aus dem Justizministerium: Ein Staatssekretär warnt vor dem Zugriff auf Daten von Smarthome-Geräten.

Sie hört mit. Aber was passiert mit den gespeicherten Daten? Foto: dpa

Berlin dpa | Verbraucherschutz-Staatssekretär Gerd Billen aus dem Bundesjustizministerium hat vor einem Zugriff von Ermittlern auf die Daten von Sprachassistenten und Smarthome-Geräten gewarnt. Die Strafverfolgungsbehörden müssten zwar auf der Höhe der Zeit sein, „aber der Schutz der persönlichsten Lebensbereiche und die Freiheit jedes Beschuldigten, sich nicht selbst zu belasten, setzen Grenzen“, sagte Billen der Rheinischen Post. Diese dürften durch keine Technologien umgangen werden.

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen bei ihrer in der kommenden Woche anstehenden Konferenz in Kiel über einen möglichen Zugriff auf Daten digitaler Sprachassistenten und „smarter“ Haushaltsgeräte in der Strafverfolgung beraten.

„Aus unserer Sicht ist für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung es sehr wichtig, dass den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern auch auf diesen Geräten gespeicherte Daten nicht verschlossen bleiben“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin. Eine Prüfung der damit verbundenen rechtlichen Fragen dauere aber noch an.

Der Sprecher betonte, die Beratungen bei der Innenministerkonferenz, die am nächsten Mittwoch beginnt, seien aber erst der „Einstieg in die Diskussion“. Zur Aufklärung welcher Verbrechen die Auswertung solcher Geräte angestrebt werden könnte, ließ er offen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Ich empfehle unseren schlauen Innenministern einen Anfängerkurs Verfassungsrecht, da wird die Entscheidung des BVerfG zum großen Lauschangriff von 2004. Auch damals startete das ganze übrigens mit einem Beschluss der Innenministerkonferenz 1995 (nachzulesen bei Wikipedia).

    Dieses klar verfassungswidrige Vorhaben war ja noch harmloser als das, was sie heute planen, denn damals mussten wenigstens noch gezielt Abhörgeräte installiert werden und jetzt soll die Abhörung bei sämtlichen völlig unverdächtigen Personen möglich sein...

    GEHTS NOCH?

  • Ich frage mich, wie lange es dauern wird, bis die Smart-home-Anbieter dem Innenminister seine persönlichen Grenzen aufzeigen. Wo sind eigentlich die Lobbyisten, wenn man sie mal wirklich braucht?