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Zu wenig Personal bei der FeuerwehrRettung ist immerhin auf dem Weg

Die Senatorinnen Spranger (SPD) und Gote (Grüne) stellen Änderung des Rettungsgesetzes vor. Aufgelöst wirkt der Streit zwischen ihnen jedoch nicht.

Eine Änderung des Rettungsgesetzes soll die Folgen des Personalmangels bei der Feuerwehr lindern Foto: Dominik Totaro

Berlin taz | Es soll eine Einigung und Befriedung beim koalitionsinternen Streit über den Rettungsdienst sein. Aber wie die beiden zuständigen Senatorinnen Iris Spranger (SPD, Inneres) und Ulrike Gote (Grüne, Gesundheit) am Dienstag nach der Senatssitzung vor Journalisten saßen, wirkte es eher wie eine mühsame kurzfristige Aussetzung des Konflikt zwischen SPD und Grünen darüber. Zwar soll die Rolle des Feuerwehrchefs auf Wunsch der SPD gestärkt und der Einsatz von Notfallsanitätern nicht mehr verpflichtend sein – doch alles nur befristet, wie Gote mehrfach anmerkte.

Spranger mühte sich in der Pressekonferenz immer wieder um Blickkontakt zu Gote, die wiederum sprach distanziert von der SPD-Politikerin als „die Kollegin“. Auf dem Podium zwischen den beiden saß wie ein Puffer Regierungschefin Franziska Giffey, Sprangers Parteifreundin. Bei einem Krisentreffen bei ihr im Roten Rathaus sollen sich beide Seiten am Freitag geeinigt haben, übers Wochenende soll die Senatsverwaltung für Justiz die gewünschte Gesetzesänderung für machbar befunden haben. Schon am Donnerstag soll sich das Abgeordnetenhaus in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr damit befassen und am 12. oder 26. Januar diese beschließen können.

Hintergrund der Konflikts zwischen SPD und Grünen ist Personalnot beim Rettungsdienst. Weil bisher, kurz gefasst, immer Notfallsanitäter mit Notärzten unterwegs sein müssen, um, wie Gote betonte, die medizinische Qualität zu sichern, fehlen diese gegenwärtig an anderer Stelle. So können teils Rettungswagen nicht losfahren, obwohl sie verfügbar sind.

Spranger hatte durchsetzen wollen, und das nun auch zumindest befristet erreicht, dass auch Rettungssanitäter die Ärzte begleiten können, gleichfalls gut ausgebildete Leute, aber eine Stufe unter den Notfallsanitätern rangierend. Dank der beabsichtigten Änderung werden laut Spranger 25 Rettungswagen mehr unterwegs sein können, insgesamt 160. Gote betonte, dass der Abzug von Notfallsanitätern nicht die erste Maßnahme sei, sondern nur „Ultima Ratio“.

Volksentscheid am 26. März

Einigung im Senat Der rot-grün-rote Senat hat den 26. März als Termin für den Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“ festgelegt. Man habe sich entschlossen, den Warnungen des Landeswahlleiters zu folgen, sagte Regierungschefin Franziska Giffey (SPD) in der Pressekonferenz nach der Senatssitzung. Rechtlich möglich wäre ein Termin bis zum 2. April gewesen. Der Senat habe aber eine Überschneidung mit den dann beginnenden Osterferien vermeiden wollen.

Wieder 240 Euro Innensenatorin Iris Spranger (SPD) kann sich vorstellen, dass Helfer beim Volksentscheid wie bei der Wiederholungswahl am 12. Februar 240 Euro Entschädigung bekommen, viermal soviel wie in der Vergangenheit.

Der Konflikt hat sich der Innensenatorin zufolge auflösen lassen, indem man zentrale Punkte aus einer noch zu diskutierenden und im ersten Halbjahr 2023 anstehenden „größeren Novelle“ des Rettungsgesetzes vorab herauszog.

Nicht gelöst wirkte aber die Frage der Machtverhältnisse zwischen Feuerwehr und ärztlicher Leitung. Spranger sprach davon, dass der Feuerwehrchef gestärkt werde und die Gesamtverantwortung habe. Gote wiederum betonte, die ärztliche Leitung sei weiter „weisungsungebunden“ und begrenzte die Gesamtverantwortung des Feuerwehrchefs auf die organisatorische Ebene.

Aus Worten von Regierungschefin Giffey ließ sich gut ablesen, wieso der Senat sich trotz sichtlich weiterbestehender Differenzen mit diesem Änderungsentwurf vor die Presse setzte. „Es muss jetzt das Signal kommen: Wir bringen dieses Jahr noch was hin“, sagte Giffey. Der Unmut wuchs, dass die Diskussion zwischen Spranger und Gote und ihren jeweiligen Parlamentsfraktionen nicht voran kam, während die Feuerwehr immer öfter zu wenig Wagen losschicken konnte und Land-unter-Meldungen heraus geben musste. Der Rettungsdienst stehe kurz vor dem Kollaps, hieß es bereits Ende November.

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1 Kommentar

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  • Ein fachlicher Fehler im Artikel: der Rettungssanitäter/die Rettungssanitäterin (520 Stunden) steht 2 Stufen unter dem Notfallsanitäter/der Notfallsanitäterin (3 Jahre Ausbildung). Dazwischen gibt es Rettungsassisten*inne (2 Jahre).

    Gibt es einen Grund, wehalb Herr Alberti nicht gendert?