Zoll und Schwarzarbeit: Viele Verstöße gegen Mindestlohn

Der Zoll leitete 2020 über 4.200 Ermittlungsverfahren wegen Löhnen unter gesetzlichen Limits ein. Die meisten Verstöße hätten auf Baustellen stattgefunden.

Zollbeamte mit Helmen auf einer Baustelle.

Zollkontrolle auf einer Baustelle in Berlin 2019 Foto: Thomas Imo/photothek/imago

BERLIN taz | Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat im vergangenen Jahr 4.220 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstoßes eingeleitet. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor, auf die nun die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hingewiesen hat. „Verstöße gegen Mindestlöhne durch unseriöse und kriminelle Unternehmen betrifft immer noch Zigtausende von Beschäftigten“, kritisierte der Bundesvorsitzende der Arbeitnehmerorganisation, Robert Feiger.

Die meisten Verstöße hätten die Ermittler auf Baustellen festgestellt. „Deutlich mehr als 1.000 Fälle und damit rund jedes vierte Ermittlungsverfahren wegen Lohnbetrügereien wurde gegen Baufirmen eingeleitet“, so Feiger. Allein gegen Bauunternehmen seien im vergangenen Jahr Bußgelder in Höhe von mehr als 8,1 Millionen Euro wegen Mindestlohnverstoßes verhängt worden. Für alle Branchen waren dies demnach bundesweit 27,2 Millionen Euro. „Und das sind nur die Fälle, die bei Kontrollen festgestellt worden sind. Die tatsächliche Zahl dürfte weitaus höher sein“, sagte der IG-BAU-Chef.

Um den Mindestlohnbetrug wirksam einzudämmen, forderte Feiger mehr Kontrollen durch den Zoll und deutlich höhere Bußgelder. Zudem verlangte der Gewerkschafter eine gesetzliche Regelung, die Firmen automatisch verpflichtet, entgangenen Arbeitslohn nachzuzahlen. „Bei festgestellten Mindestlohnverstößen müssen die Arbeitgeber zwar Bußgelder sowie die entgangenen Steuern und Sozialabgaben nachzahlen, nicht aber den zu wenig gezahlten Lohn. Wenn die Beschäftigten ihr Geld haben wollen, sind sie gezwungen, das selbst einzuklagen“, erklärte Feiger.

Zudem sprach er sich für „ein wirkungsvolles öffentliches Mindestlohn-Melderegister“ aus, in das Verstöße von Unternehmen eingetragen werden. Solche Firmen sollten von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Das solle auch für Firmen gelten, die bei Auftragsangeboten der öffentlichen Hand bewusst fälschlicherweise angeben, dass sie die Bestimmungen zu Mindestlöhnen einhalten würden, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft.

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